• Hallo,
    Ich halte nächsten Donnerstag ein Referat über die verlorene Ehre der Katharina Blum von Heinrich Böll.
    Falls du zufällig das Buch kennst und eine tolle Idee hast, wie ich am Ende eine tolle Diskussion einleiten kann, wäre ich dir sehr dankbar, wenn du sie mir verrätst!!
    Ich hatte so in folgende Richtung gedacht: " Die Pressefreiheit ist bei der Bildzeitung ein unangetastetes Thema, aber die Menschenwürde wird mit Füssen getreten."…….??


    Warum unternimmt eigentlich der Presserat nichts gegen die Bild-Zeitung und gegen die unterschiedlichen Ehrenverletzungen??
    Wie weit geht die Pressefreiheit?
    Was kann man dagegen unternehmen

    Vielen Dank fuer die Hilfe!!
    Tschüss!

  • Ich kenne zwar das Buch nicht, aber deine Gedanken klingen doch nicht schlecht.
    Das beste ist bei soetwas, wenn man entweder eine Kernaussage des Buches nochmal in den Raum stellt und darauf aufbaut oder aber vielleicht ein prägnantes Zitat aus dem Buch nimmt und davon ausgehend dann die Dikussion einleitet. Deine Gedanken können dann die Aussage oder das Zitat beschreibend ergänzen.

  • Tach!


    Also Katarina verliert ihre "Ehre" ja durch falsche Berichterstattung, wobei sich natürlich die Frage stellt, warum falsch berichtet wurde. (Lag es an der Unwissenheit des Autors, oder einfach nur daran, dass dieser wissentlich einen anderen Sachverhalt darstellte, um seinen Artikel auf die erste Seite der Zeitung zu bekommen.)
    Die Bildzeitung beruft sich bei ihren Artikeln auf die Meinungs,- und Pressefreiheit, welche uns in diesem Lande zuteil wird. Daher kann der Presserat auch nichts gegen die Bildzeitung unternehmen. Ihre Berichterstattung beleidigt maximal die Person, über welche berichtet wurde, oder verletzt diese in ihrer Ehre. Diese kann zwar dagegen Klagen, und Entschädigung fordern, aber die Bildzeitung nicht verbieten lassen. Die Pressefreiheit besagt - lapidar gesagt -, dass man alles drucken darf, was nicht gegen das Grundgesetzt oder geltendes Recht verstößt.


    IdS, oe-floppy

  • Also dass die BILD-Zeitung recht skrupellos ist zeigt das Beispiel Grönemeyer. Selbiger hatte gegen die BILD-Zeitung ein Urteil erwirkt, welches besagt, dass keine dem Axel Springer Verlag Hamburg angehörenden Zeitung Bilder von ihm und seiner Freundin veröffentlichen darf.
    Und obwohl sie das urteil anerkannt haben, haben sie vor einigen Monaten dagegen verstoßen.
    Gut das hat jetzt nichts mit Pressefreiheit zutun, ziegt aber wie die BILD-Zeitung immer wieder versucht Grenzen und Gesetze zu überschreiten.