Fraktionszwang und Weimarer Republik

  • Hallo,


    Ich verstehe bei einer Frage die Fragestellung nicht, bzw. Ich weiß nicht genau was ich schreiben soll. Obwohl ich mit dem Thema Fraktionsdisziplin/-zwang eigentlch keine Probleme habe,vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen?


    -->Auf welche weise kann Fraktionszwang wirksam werden?


    Und Bei dieser Frage komme ich nicht ganz klar:


    -->Der Parlamentarische Rat hat mit einer Reihe von Regelungen im Grundgesetz versucht, Entwicklungen entgegenzuwirken, die zur Zerstörung der Weimarer Republick geführt haben. Welche Regelungen würden Sie dazu zählen?


    Ich war nach dieser Frage etwas durcheinander. Ich dachte der Parlamentarische Rat wär erst am ende der WR gegründet worden, und sie haben das "grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" gegründet, usw. Also nur FÜR die BRD.
    Ich versteh die Frage aber so, als ob sie nicht wollten das die WR zerstört wird!???

  • Zitat

    Auf welche weise kann Fraktionszwang wirksam werden?


    Na in dem vorgegeben wird (z.B. von der Parteiführung, Fraktionsführung), wie die Abgeordneten zu stimmen haben.
    Ob die Abgeordneten sich daran halten ist aber allein ihre Sache. Es kann sie niemand zwingen, dem Fraktionszwang folge zu leisten. Allerdings werden Abweichler natürlich dadurch "bestraft", dass man ihnen z.B. wichtige Informationen erst später zu kommen lässt, oder sie aber bei der nächsten Wahl auf einen hinteren Listenplatz setzt, sodass sie dann wenig Chancen haben wieder gewählt zu werde.
    Man kann also sagen, dass man die Abgeordneten durch Mobbing schon dazu "zwingen" kann, den Fraktionszwang einzuhalten.


    Zitat

    Der Parlamentarische Rat hat mit einer Reihe von Regelungen im Grundgesetz versucht, Entwicklungen entgegenzuwirken, die zur Zerstörung der Weimarer Republick geführt haben. Welche Regelungen würden Sie dazu zählen?


    Hier mal was zur Fragestellung:
    Der Parlamentarische Rat wurde 1949 gegründet (also nach dem 2. Weltkrieg und nicht nach der Weimarer Republik) und hatte die Aufgabe ein Grundgesetz zu entwickeln.
    In diesem Grundgesetz (also unser heutiges) wurden Elemente aufgenommen, die verhindern sollten, dass das was zur Zerstörung der Weimarer Republik führte, heute nochmal auftreten kann.


    Z.B. gab es in der Weimarer Verfassung das Recht, dass der Reichspräsident Notverordnungen erlassen konnte, die quasi das Parlament aushebelten. Solche Notverordnungen gibt es in unserem Grundgesetz nicht. Der Parlamentarische Rat hat diese Regelung also drastisch verändert, um das neue Deutschland vor solchen Gefahren zu schützen.


    Ich denke damit dürfte die Aufgabenstellung klar sein, oder?
    Andere Regelungen fallen dir jetzt sicher von alleine ein.

  • Als erstes: Danke! Die zweite ist eigentlich jetzt klar, hatte da wohl etwas durcheinander gebracht. Aber die erste Frage ist glaube ich nicht wirklich beantwortet, denn in der Frage davor und in 2 danach geht es auch um Fraktionsdisziplin/-zwang, Berufe der Bundestagsabgeordneten in diesem Zusammenhang, was dafür spricht, was dagegen, ob Art.38 GG verfassungswiedrig ist und ob er noch einen Sinn hat, usw. Deswegen denke ich deine Antwort gehört zu den anderen(die ich schon beantwortet habe)Ich kann mir nicht vorstellen, das mit der Frage einfach nur gemeint ist, zu schreiben, warum sie einheitlich abstimmen, bzw. "gezwungen" werfden, oder? Denn das beantwortet man ja schon mit den anderen Fragen.

  • Doch ich denke schon, dass deine erste Frage damit beantwortet ist.

    Zitat

    Auf welche weise kann Fraktionszwang wirksam werden?


    Und die Antwort ist:
    Direkt kann er gar nicht wirksam werden, weil jeder Abgeordnete (so wie es in GG Art. 38 steht) nicht an Auftäge oder Weisungen gebunden ist, sondern nur nach seinem eigenen Gewissen entscheiden soll.
    Indirekt kann man den Fraktionszwang durch "Druckmaßnahmen" ausüben, da natürlich (fast) jeder Abgeordnete bestreht ist, sein Amt auch nach der nächsten Wahl zu behalten, und dies ohne eine Partei im Rücken zu haben schwer fällt.


    Du kannst dir natürlich jetzt einige "Druck- und Mobbingmaßnahmen" denken, und diese zur Beantwortung der Frage aufführen. Das wäre dann die Art mit der der Fraktionszwang wirksam werden könnte.

  • Man sollte aber auch noch zwischen Abgeordneten entscheiden die ihr Amt per Listenplatz oder per Dirketwahl durch ihren Wahlkreis errungen haben. Die Abgeordneten mit Listenplätze kann man natürlich schneller wieder ihr Amt entziehen, bzw durch jemand anderen ersetzen.


    Abgeordnete durch Direktwahl haben da schon weniger Druck in der hinsicht. Allerdings gibt es auch dort Mittel und wege wie die Fraktion den Abgeortneten benachteiligen kann.