Widerspruch gegen meine Einberufung geht das so?

  • Hiermit lege ich Widerspruch gegen meine Einberufung, die ich am 3.8.2002 erhalten hab ein. Für meinen Antrag zur Verweigerung des Kriegdienstes den ich am 3.8.2002 gestellt habe, ist das Bundesamt für Zivildienst zuständig.




    Die Abgabe des Antrages am 03.08.2002 um 16.30h kann ich, Verena ******, bezeugen.

  • du musst den Kriegsdienstverweigerung schon etwa ein halbes Jahr vor der einberufung einreichen danach sind nur noch andere möglichkeiten offen z.b . klagen vor dem verfassungsgericht, dass dein einzug ein verstoß gegen die gleichberchtigung ist auserdem dadurch deine entfaltungsfreiheit eingeschränkt ist in kln soll einer damit erfolg gehabt haben
    aber vieleicht kannst du dass schon gar nicht mehr lesen, da feldjager dich schon längst gehollt habenn:)
    dann kann ich nur sagen zu spät

  • Stimmt Obscuro, ich musste meine schon einreichen bevor ich zur Musterung musste. Mir hat man auch schon davor bescheid gesagt, dass dies auch akzeptiert wird. Kannst aber auch pech haben, es sei denn die Zivildienststelle hat dir schon bescheid gegeben. Also ich würde sagen, bei deinem fall hilft nur noch der Rechtsanwalt;). Falls du allerdings den Termin verpasst haben solltest, dann ist das dein eigenverschulden und da hilft klagen auch net mehr!

  • Tach!


    Notfalls musst du eben so lange zum Bund, bis deine Kriegsdienstverweigerung anerkannt wurde. Auch wer beim Bund ist, und merkt, dass die ganze Sache doch nichts für ihn ist, kann noch gehen. Er muss aber auch seine Beweggründe darlegen.


    Grüße, oe-floppy