Arbeitsrecht

  • Soll folgende Frage bearbeiten...:


    In welchen Fällen ist ein Tarifvertrag anzuwenden, wenn nur der Arbeitgeber tarifgebunden ist?
    Der Arbeitgeber ist also Mitglied des Arbeitgeberverbandes, und die Arbeitnehmer sind nicht Mitglied der Gewerkschaft.


    Bitte zählen sie nach ihrer Meinung alle denkbaren Möglichkeiten auf und geben sie dazu stichwortartig eine kurze Begründung an.


    Habe bisher:
    1. Eine nur einseitige Mitgliedschaft des Arbeitgebers reicht nur für die Anwendung von Tarifnormen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen, die zwangläufig nur für alle Betriebsangehörigen einheitlich angewendet werden können.


    z.B -Regelung der Arbeitszeiten,-Bezahlung sowie gesetzlich vorgeschriebener Kündigungsschutz


    Was gibt es nun noch für Möglichkeiten????


    Gruss
    Andi