Menschenrechte etc.

  • Hi!
    Kann mir jemand sagen in welcher Beziehung Naturrechte, Menschenrechte, Grundrechte und Bürgerrechte zueinander stehen bzw. wie man diese in ein Schema einordnen kann?
    Ich hab leider überhaupt keine Ahnung... ?(
    Vielen Dank schon mal
    Campinchen

  • Naturrecht: Recht, das wir von Natur aus haben


    http://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht :
    "Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dass jeder Mensch „von Natur aus“ (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei – unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche „ewige“ Rechte angesehen."


    Menschenrechte: Menschenrechtskatalog gemäss der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder anderen Chartae


    http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte :
    "Freiheitsrechte
    Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person
    Allgemeine, nur durch Gesetz beschränkbare Handlungsfreiheit
    Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung, Briefgeheimnis etc.)
    Persönlichkeitsrechte
    Meinungsfreiheit
    Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
    Reisefreiheit
    Versammlungsfreiheit
    Informationsfreiheit
    Berufsfreiheit
    Justizielle Menschenrechte
    Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen
    Gerechtes Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern
    Anspruch auf rechtliches Gehör (audiatur et altera pars)
    Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (Nulla poena sine lege)
    Unschuldsvermutung in dubio pro reo
    Soziale Menschenrechte
    Zu den im Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte festgelegten Rechtsnormen gehören u. a.:
    Recht auf Selbstbestimmung (Art. 1)
    Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3)
    Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung (Art. 6/7)
    Recht auf Gründung von Gewerkschaften (Art. 8)
    Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern (Art. 10)
    Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung (Art. 11)
    Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand (Art. 12)
    Recht auf Bildung (Art. 13)
    Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15)"


    Grundrechte: wichtigste Rechte (Grundrechte halt) , die dir die Verfassung (Sammlung aller wichtigsten Rechte und Pflichten, sowie Regelung wer in deinem Staat für was zuständig ist) zusichert
    Bsp:
    - Menschenwürde
    - Recht auf Leben
    - Persönlichkeitsschutz (psych, phys, Bewegungsfreiheit)
    - Recht auf Hilfe in Notlagen
    - ...


    Bürgerrechte: Rechte, die du als Bürger eines Staates hast.
    Unterschied zu den Grundrechten: du hast noch mehr Rechte, als alle andern in deinem Land Bsp. Stimmrecht
    Manche Staaten kennen noch die Wirtschaftsfreiheit, die sie nciht in den Grundrechten haben (also den Bürgern vorbehalten ist) und weitere.

  • Grundrechte am Bsp Schweiz (nicht EU-Land <zum Glück> ) :
    Bundesverfassung <BV> art.7-36
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/index.html :
    Art. 7 Menschenwürde
    Art. 8 Rechtsgleichheit
    Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
    Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
    Art. 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen
    Art. 12 Recht auf Hilfe in Notlagen
    Art. 13 Schutz der Privatsphäre
    Art. 14 Recht auf Ehe und Familie
    Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit
    Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit
    Art. 17 Medienfreiheit
    Art. 18 Sprachenfreiheit
    Art. 19 Anspruch auf Grundschulunterricht
    Art. 20 Wissenschaftsfreiheit
    Art. 21 Kunstfreiheit
    Art. 22 Versammlungsfreiheit
    Art. 23 Vereinigungsfreiheit
    Art. 24 Niederlassungsfreiheit
    Art. 25 Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung
    Art. 26 Eigentumsgarantie
    Art. 27 Wirtschaftsfreiheit
    Art. 29 Allgemeine Verfahrensgarantien
    Art. 30 Gerichtliche Verfahren
    Art. 31 Freiheitsentzug
    Art. 32 Strafverfahren
    Art. 33 Petitionsrecht
    Art. 34 Politische Rechte
    Art. 35 Verwirklichung der Grundrechte
    Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten

  • grob gesagt :D 8) :P :
    naturrecht ist das selbstverständliche, was wir alle für recht halten
    darauf baut das menschenrecht auf, das dieses festhält und offiziell macht
    darauf baut das grundrecht auf, das das menschenrecht auf den staat anwendet und weitere normen hinzu fügt
    darauf baut das bürgerrecht auf, das die grundrechte beinhaltet und weitere rechte hinzufügt, die ein bürger hat und zB ein migrant (ausländer) eben nicht


    hoffe das hat dir geholfen