• Hallo!


    Ich habe eine Frage zum Thema Gericht/Recht:
    Wie ist das mit dem ersten und zweiten Senat? Übernimmt der erste die privaten und der zweite die öffentlichen?? Und gibt es sowas wie '2 Kammern' mit dem Senat? Ich dachte z.B. das Amtgericht ist schon in private Fälle (Zivilsachen) und öffentliche Fälle (Strafgericht) unterteilt o.O? Und z.B. das Amtsgericht ist doch in Arbeits- , Verwaltungs- Sozial- und Finanzgericht unterteilt, ist das bei höheren Gerichten so? Und sind diese Gerichte (Arbeitsgericht ...) auch für öffentliche oder nur dür private Fälle zuständig?
    Ich bin verwirrt :(


    Bitte um Hilfe, es ist sehr dringend...


    HAT SICH ERLEDIGT