Artikel 9 des Grundgesetzes

  • Hi,


    hoffe mal,dass mir hier jemand weiterhelfen kann.Und zwar will ich die Aussagekraft des 9.Artikels des GG herausfiltern.


    Nochmal zur Erinnerung:


    Artikel 9
    [Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit]
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.


    (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.


    (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.



    Nur was soll daran so besonders aussagekräftig sein.Könnt ihr "zwischen den Zeilen" lesen?Hier wird doch eigentlich das recht auf Streiks,Demonstrationen etc. bewilligt.Könnt ihr mir weiterhelfen?Vielleicht in Bezug auf die Gewerkschaften?


    MfG Timo