So, ich habe hier ein paar Aufgaben. Wäre nett, wenn man da mal nachschauen könnte, ob ich meine Antworten so lassen kann bzw. mir bei den Sachverhalten helfen. (<- das war jetzt kein Deutsch, aber ihr versteht mich schon :D)
1. Erklären Sie den Begriff Sozialpartnerschaft!
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bilden die Sozialpartnerschaft. Beide Parteien sind Sozialpartner.
2. Beschreiben Sie kurz die Lohnbildung in der Bundesrepublik Deutschland!
Der Lohn entsteht bei Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden. Dieser darf einen bestimmten Mindestlohn nicht unterschreiten.
3. Erläutern Sie kurz folgende Begriffe:
3.1 Tarifvertrag
Der Tarifvertrag ist ein Kollektivvertrag zwischen den Tarifparteien, in dem die Arbeitsbedingungen für die Berufsgruppen eines Wirtschaftzweigs einheitlich für eien bestimmte Dauer festgelegt werden.
3.2 Tarifautonomie
Tarifautonomie ist das Recht der Tarifpartner selbstständig und ohne staatliche Eingriffe Löhne und Arbeitsbedingungen vereinbaren zu können.
3.3 Allgemeinverbindlichkeit
Diese binden dann auch diese Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht den Vertrag schließenden Parteien angehören.
3.4 Unabdingbarkeit
Arbeitsbedingungen der Einzelarbeitsvertrages können gegenüber dem Tarifvertrag nur verbessert aber niemals verschlechtert werden.
3.5 Manteltarif
Mantel- oder Rahmentarifvertrag enthält Regelungen, die für längere Zeit (ca. 3-5 Jahre) gelten, z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Arbeitsbedingungen, Mehrarbeit, Prämien, 13-Monategehalt
3.6 Lohn- bzw. Gehaltstarif
Lohn- und Gehaltstarifvertrag enthält die Höhe der einzelnen Gehaltsgruppen (Einteilung nach Arbeitsschwierigkeit udn Vorbildung).
- hat in der Regel Laufzeiten von 1 Jahr (hängt von der Höhe der Inflationsrate ab)
4. Welche Vorteile bringen die Tarifverträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
- Sicherung der Mindestarbeitsbedingungen (Mindestlohn, Urlaubsgeld, Kündigungsschutz usw.) für Laufzeit des Tarifvertrages.
- Gleichstellung der Arbeitnehmer mit gleichen Tätigkeiten, gleichen Berufserfahrungen udn gleicher Verantwortung (Schutz vor willkürlicher Behandlung).
5.
5.1. Wer sind Vertragspartner beim
5.1.1 Arbeitsvertag
Arbeitnehmer & Arbeitgeber
5.1.2 Tarifvertrag
Gewerkschaften & Arbeitgeberverbände
5.2 Welche Bedeutung hat die Eintscheidung, Tarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären, für die Arbeitnehmer?
???
5.3 Worin liegt der Hauptunterschied zwischen einem Haus- oder Firmenvertrag und dem Verbandstarif?
Haus- bzw. Firmentarif hat als Tarifpartner den Arbeitgeber, wobei Verbandstarife den Arbeitgeberverband und eine Gewerkschaft als Tarifparnter hat.
5.4 Was ist im Manteltarifvertrag geregelt? Nennen Sie vier Beispiele!
Im Manteltarifvertrag sind z.B. die Kündigungsfristen, die Urlaubsregelungen, Arbeitszeitvereinbarungen, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Lohn- und Gehaltsgruppen geregelt.
6. Zum Arbeitskampf i. e. S. gehören Streik und Aussperrung. Was ist hierunter zu verstehen?
Unter Streik versteht man die gemeinsame Arbeitseinstellung mehrerer Arbeitnehmer mit dem Ziel, nach Durchsetzung bestimmter Forderungen die Arbeit wieder aufzunehmen.
Unter Aussperrung versteht man, dass die Arbeitnehmer duch die Arbeitgeber eines Tarifbezirks gemeinschaftlich daran gehindert werden zu arbeiten.
7. Die Belegschaft der Unruh-AG hat gegen den Willen der Gewerkschaft seit drei Tagen die Arbeit niedergelegt. Sie will ein höheres Urlaubsgeld erzwingen. Die Geschäftsleitung kündigt den drei führenden Streitorganisatoren. Wie ist die Reichtslage?
???
8. Eine Gewerkschaft hat fristgemäß den laufenden Tarifvertrag gekündigt. Mit den Arbeitgebern ist keine Einigung in Sicht. Muss es nun zwangsläufig zum Streik kommen? Begründen Sie Ihre Meinung!
???
9. Der Elektrogroßhändler Klar e.K. zahlt seinen Angestellten grundsätzlich 10% mehr als der Tarifvertrag vorsieht. Lediglich dem Neuling Lahm will er zunächst das Tarifgehalt zahlen. Sind diese beiden Mahnahmen zulässig?
???
10. Stellen Sie Argumente für und gegen die Aussperrung vergleichend gegenüber!
???