Beiträge von Duplicate Michael

    Hallo,


    die Bearbeitung der Einreichung erfolgt in 2 Schritten. Zunächst erhälst Du eine Bestätigung, dass Deine Hausaufgaben akzeptiert wurden. Mit dieser Bestätigung erhälst Du auch den Code für die Frei-SMS. Die eigentliche Veröffentlichung der Hausaufgaben kann sich bis zu 2 Wochen hinziehen. Die Frei-SMS kannst Du natürlich sofort verschicken...


    Sobald Deine Hausaufgabe veröffentlicht wurde erhältst du erneut eine EMail von abi-pur.de. In dieser EMail ist dann auch ein Link zu Deiner Hausaufgabe enthalten. Also bitte noch ein wenig Geduld ;)



    Viele Grüße,


    Michael.

    hi tanja,


    du hast recht. es heißt "das heißt nicht und nicht net". eine doppelte verneinung würde hier meines erachtens nach nicht vorliegen. ein beispiel für eine doppelte verneinung wäre: er hat nicht nicht gelogen. hier bezieht sich das 1. nicht auf das 2. nicht und dieses 2. nicht bezieht sich wiederum auf ein verb.


    meines erachtens nach, ist auch eine doppelte verneinung in der deutschen sprache nicht verboten. es wäre nur etwas ungünstig formuliert.


    grundsätzlich bleibt aber festzuhalten: dein kumpel hat unsinn erzählt ;)

    http://www.foerderland.de/401.0.html


    Die Gründung eines Einzelunternehmens ist stets durch nur einen Gesellschafter, den Einzelunternehmer eben, möglich. Sie ist formlos, wobei gegebenenfalls je nach Art des Unternehmens bestimmte Meldepflichten und Auflagen zu beachten sind (so ist beispielsweise die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit beim Gewerbeamt des Wohnorts anzuzeigen). Bei einem kaufmännischen Betrieb muss die Firma im Handelsregister angemeldet werden. Sie erhält dann den Zusatz "eingetragener Kaufmann" oder "e.K.".


    Habe selbst schon mal ´nen Gewerbe angemeldet. Musste aber nur zum Gewerbeamt (Gemeinde) und zum Finanzamt. Um alles andere hatte sich in meinem Fall das Gewerbeamt gekümmert. Das kann bei einem Kaufmann aber wiederum durchaus anders aussehen. Aber wie bereits geschrieben gibt es für ein typisches Einzelunternehmen zunächst max. 3 Anlaufpunkte (Gewerbeamt, Finanzamt und IHK - wobei man bei der IHK direkt durch das Gewerbeamt gemeldet wird)


    Wenn du magst veröffentliche die fertige Hausaufgabe auf abi-pur.de. Hilfst damit bestimmt vielen anderen Schülern...

    Zitat


    Firma:
    In der Regel richtet sich die Firma des Einzelunternehmers nach dem Vor- und Nachnamen, aber es können auch Sach- bzw. Phantasiefirmen sein. Sie muss die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“ enthalten oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung.


    Das ist so nicht ganz richtig. Nicht jede Firma trägt den Zusatz eingetragener Kaufmann. Den Zusatz muss nur diejenige Firma tragen, die nach §1 Abs. 2 HGB eine Handelsgewerbe betreibt (dort heisst es: ... es sei denn dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert).


    http://www.abipur.de/hausaufga…etail/stat/638425321.html


    Der eingetragene Kaufmann kommt in Dtld. seltener vor. Die notwendige Eintragung in Handelsregister bringt teilweise Nachteile mit sich.


    Die Voraussetzungen, die eine Eintragung unbedingt notwendig machen (-> HGB), erfüllen nur wenige Einzelunternehmen.


    Zitat


    Haftung:
    Der Einzelunternehmer haftet allein für die eingegangenen Verbindlichkeiten mit seinen Geschäfts- sowie auch Privatvermögen unbeschränkt und unmittelbar.
    Somit hat ein Einzelunternehmer ein sehr hohes Risiko.


    Haftung ist mit der wichtigste Punkt bei der Betrachtung. Ein Einzelunternehmen stellt keine juristische Person dar. Der Unternehmer haftet im vollem Umfang. Bei größeren Aufträgen ist es sinnvoll eine andere Unternehmensform anzustreben (-> GmbH, Limited, AG)


    Zitat


    Kapitalaufbringung:
    Der Einzelunternehmer hat die Pflicht das Kapital zur Verfügung zu stellen. Jedoch ist die Höhe des Aufbringungskapitals nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es sollten aber ausreichend Finanzmittel vorhanden sein.


    Bei anderen Unternehmensformen gibt es hier deutlich strengere Vorschriften. Vgl. Mindestkapital GmbH oder AG


    Zitat


    Kreditwürdigkeit:
    Die Kreditwürdigkeit eines Einzelunternehmens hängt von verschiedenen Kriterien ab, z.B.
    der persönlichen Zuverlässigkeit, beruflichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie auch von der Leistungsfähigkeit und -willigkeit
    Jedoch hat eine Einzelunternehmung in der Regel eine schlechte Kreditbasis.


    Da ist so nicht richtig. Banken sind teilweise Einzelunternehmen lieber als eine GmbH oder AG. Die sowieso bestehende Haftung macht Bürgschaften etc. überflüssig.


    Dennoch sind gerade in den Reihen der Einzelunternehmen viele Firmen anzutreffen, die wirtschaftlich sehr schwach sind. Das liegt jedoch daran, dass eben viele Existenzen zunächst auf Basis eines Einzelunternehmens gegründet werden.


    Es gibt jedoch sehr viele Einzelunternehmen, die eine sehr gute Kreditwürdigkeit aufweisen...


    Zitat


    Gründung:
    Hierfür bestehen keine gesetzlichen Formvorschriften. Falls eine kaufmännische Einrichtung vom Unternehmer erfordert ist, so muss eine Eintragung ins Handelsregister stattfinden. Bei Einbringung von Grundstücken in die Unternehmung ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.


    Vorsicht!!! Unbedingt §1, 5 HGB ansehen


    Zitat


    Anmeldung des Unternehmens:
    Ein neu gegründetes Unternehmen muss bei folgenden öffentlichen Stellen angemeldet werden:
    - Amtsgericht
    - Gemeindebehörde
    - Sozialversicherungsträger


    Finanzamt??


    Amtgericht? - bei einem Einzelunternehmen, dass kein Handelsgewerbe betreibt (also kein Kaufmann) ist das meines Wissens nach nicht notwendig.


    Sozialversicherungsträger? - habe ich beim Einzelunternehmen nocht nicht gehört.


    Soweit ich richtig informiert bin, sind folgende öffentliche Stellen wichtig: Gemeinde, Finanzamt, Industrie- und Handelskammer


    Zitat


    Auflösung des Unternehmens:
    Die Auflösungsentscheidung liegt allein beim Einzelunternehmer, es sei denn, das Unternehmen wird wegen Zahlungsunfähigkeit im Rahmen eines Insolvenzverfahrens aufgelöst.


    So, ich hoffe das ist ´ne kleine Hilfe..

    Ich glaube mit dem Arbeitsblatt bist du auf dem richtigen Weg.


    Haftung ist ein ziemlich wichtiger Punkt, hat schon viele in die Insolvenz getrieben. Daher empfiehlt es sich als Einzelunternehmen generell nur kleinere Aufträge anzunehmen. Außerdem muss absolut sichergestellt sein, dass der Auftraggeber auch zahlt. Teilweise führt die schlechte Zahlungsmoral unter den Firmen in Deutschland schnell zur Insolvenz. Bei Großaufträgen -> Gründung einer GmbH oder einer englischen Limited.

    Also wenn du Fragen hast nur ´raus damit.


    Folgende Themen könnten interessant sein:


    - Name einer Firma
    - juristische Person / ja oder nein?
    - ab wann handelt es sich um einen Kaufmann


    Aber ansonsten finde ich das Thema nicht so ergiebig. Was hast du denn bisher geplant anzusprechen?