Kommadit -und Aktiengesellschaft

  • Hi,


    wir wollen demnächst einige Gesellschaftsformen besprechen und da sollen wir uns schon einmal einlesen.
    Vor allem über die Vor -und Nachteile einer KG und AG.


    Kann mir hier jemand weiterhelfen?


    Vielen Dank im Voraus.


    MfG

  • Also, so Vor- und Nachteile kann ich dir jetzt nicht direkt liefern, aber hier ist mal das Grundwissen (kleine Zusammenfassung) (sorry, mir fällt gerade kein anderes Wort ein).


    Hier erst mal die...


    Kommanditgesellschaft:


    Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Gesellschaft (Zusammenschluss von mindestens zwei Personen), deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der die Haftung von mindestens einem Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigen auf den Betrag einer bestimmten Vermögenslage beschränkt ist (Kommanditist), während die anderen Gesellschafter (mindestens ein Gesellschafter) den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haften (Komplementär)


    Rechtsverhältnisse der Gesellschafter:
    Vollhafter (Komplementäre):
    - haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Gesellschafter der OHG


    Teilhafter (Kommanditisten):
    - haben kein Reicht auf Geschäftsführung und Vertretung
    - bei ihnen steht nicht die persönliche Mitarbeit, sondern die kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund
    - Erteilung von Prokura an Kommanditisten ist zulässig


    Rechte:
    -> Kontollrecht
    -> Widerspruchsrecht
    -> Gewinnanteil
    -> Kündigungsrecht


    Pflichten:
    -> Kapitaleinlage leisten
    -> Verlustbeteiligung
    -> Haftung


    -> Die KG ist durch folgende Merkmale charakterisiert: (1) Zusammenschluss von mindestens zwei Personen; (2) Handelsgesellschaft; (3) gemeinschaftliche Firma; (4) mindestens einen Vollhafter (Komplementär) und mindestens einen Teilhafter (Kommanditist).
    -> Die Firma muss die Bezeichung "Kommanditgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichung enthalten.
    -> Die Rechte und Pflichten des Komplementärs entsprechen denen eines OHG-Gesellschafters.
    -> Die Kommanditisten besitzen gesetzlich keine Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse und kein Recht auf Privatentnahmen.
    -> Nach Eintragung der KG ins Handelsregister und voller Leistung der Kapitaleinlagen haften die Kommanditisten nur mittelbar und beschränkt (Risikohaftung).


    ....AG folgt

  • Die Aktiengesellschaft:


    Die Aktiengesellschaft ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschafter zu haften.


    AG:
    - ist eine Kapitalgesellschaft
    - ist im Aktiengesetz geregelt
    - bietet die Möglichkeit große Kapitalbetäge aufzubringen, durch die Beteiligung einer großen Zahl von Geldgebern (Geldgeber riskieren nur ihre Einlage = Aktie)
    - wird von angestellten Managern geleitet


    Zur Gründung einer AG
    - sind ein oder mehrere Personen erforderlich
    - ist ein Grundkapital (= gezeichnetes Kapital) von mindestens 50.000 €uro notwenig
    - ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (= Satzung) notwendig
    - ist die Eintrag ins Handelsregister notwendig


    Die Gründer übernehmen alle Anteile gegen Bar- und Sacheinlagen.
    Die Urkunde über die Beteiligung an einer AG heißt Aktie. Sie ist ein Wertpapier. Der tatsächliche Wert einer Aktie ergibt sich aus Angebot und Nachfrage an der Wertpapierbörse, er heißt Kurswert.


    Organe der AG:
    Der Vorstand:
    - wird vom Aufsichtsrat auf max. 5 Jahre bestellt
    - besteht aus einer bzw. mehreren Personen
    - leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung
    - hat grundsätzlich gesamt Geschäftsführungs- und gesamt Vertretungsbefugnis (kann aber auch anders geregelt sein -> gibt auch Ausnahmen)
    - muss dem Aufsichtsrat regelmäßig über Stand und Entwicklung des Unternehmens berichten
    - muss in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht erstellen
    - muss die ordentliche Hauptversammlung einberufen (ordentlich = 1mal im Jahr)
    - hat seine Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen
    - bezieht Gehalt, kann aber auch am Jahresgewinn beteiligt sein (= Tantieme) (wäre ansonsten kein Anreiz Überstunden zu machen)


    Der Aufsichtsrat:
    - überwacht die Tätigkeit des Vorstands
    - kontrolliet den Jahresabschluss usw.
    - berichtet darüver der Hauptversammlung
    - kann eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen
    - kann bei wichtigem Grund den Vorstand abberufen
    - kann am Jahresgewinn beteiligt sein


    Die Hauptversammlung:
    - ist die Versammlung der Aktionäre
    - findet in der Regel einmal im Jahr statt
    - beschließt über alle Grundfragen der AG
    (- die einer Satzungsänderung bedürfen,
    - Verwendung des Bilanzgewinns
    - Entlasstung des Vorstands und des Aufsichtsrats)
    - beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (d. h. mehr als 50%) Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75% des bei der Hauptversammlung anwesenden Grundkapitals


    Aktionäre, die 25% + 1 Aktie am Grundkapital halten, besitzen eine sogenannte Sperrminorität. Damit können sie z. B. Satzungsänderungen verhindern.


    Rechte der Aktionäre:
    - Auskunfsrecht
    - Simmrecht
    - Dividende
    - Liquidationserlös
    - Bezugsrecht (Recht eine neue Aktie zu beziehen)


    Rechnungslegung, Ergebnisverteilung und Ergebnisveröffentlichung


    Rechnungslegung
    -> Aufstellung und Bekanntmachen des Jahresabschlusses mit Anhang und Lagebericht
    -> muss erfolgen: spätestens 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres


    Ergebnisverteilung
    -> Ausgleich eines Verlustvertrages
    -> Einstellung von 5% des Verlustvertrages in gesetzliche Rücklagen in die 10% des Grundkapitals erreicht sind
    -> Einstellung bis zu 50% des verbleibenen Restbetrages in andere Gewinnrücklagen
    -> Einstellung weiterer Beträge in die Gewinnrücklagen
    -> Dividende
    -> Gewinnvortrag


    (In einer AG ist es notwendig Rücklagen zu bilden [davon finanziert die AG sich])


    Ergebnisveröffentlichung
    -> Jahresabschluss und Lagebericht müssen beim Handelsregister eingetragen werden
    -> Außerdem muss der Jahresabschluss in den Gesellschaftsblättern (Zeitungen, die von den AGs vorher festgelegt sind) veröffentlicht und im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden (Publikationspflicht)


    -> Die AG ist vor allem durch folgende Merkmale charakteristier: (1) juristische Person; (2) Handeslgesellschaft; (3) Aktionäre sind Einlagen am Grundkapital beteiligt; (4) keine persönliche Haftung der Aktionäre.
    -> Die Firma der AG muss die Bezeichnung "Aktiengesellschaft" oder eien allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten.
    -> Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist in Nennbetragsaktien oder Stückaktien (nennwerlose Aktien) zerlegt.
    -> Zur Gründung der AG sind erforderlich: (1) ein oder mehrere Gründer; (2) Satzung; (3) Mindestnennbetrag des Grundkapitals 50.000 €uro; (4) Übernahme der Aktien duch die Gründer; (5) Eintrag ins Handelsregister.
    -> Die Rechte des Akionärs umfassen: (1) Teilnahme an der Hauptversammlung; (2) Auskunftsrecht; (3) Recht auf Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses; (4) Gewinnbeteiligung; (5) Bezugsrecht auf junge Aktien; (6) Anspruch auf Liquidationserlös; (7) Entgegennahme des Jahresabschlusses, Lageberichte, Berichts des Aufsichtsrats und Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns; (8) Wahl des Aufsichtsrats sowie Entlasstung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
    -> Die Pflicht des Aktionärs sind: (1) Leistung der übernommenen Kapitaleinlage; (2) Übernahme der Risikohaftung.
    -> Der Jahresabschluss der AG umfasst: Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang. Außerdem haben mittelgroße und große Aktiengesellschaften einen Lagebericht zu erstellen. Der Jahresabschluss ist beim Handelsregister einzureichen und zu veröffentlichen (abhängig von der Größe der AG).
    -> Der Umfang der Offenlegungspflicht und Prüfungspflicht richtet sich nach der Größenklasse einer Kapitalgesellschaft.
    -> Auflösung einer AG erfolgt im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, duch Beschluss der Hauptversammlung oder aufgrund einer Satzungsbesimmung.


    *aus der Puste bin*

  • aus der übersicht von miss_nature lässt sich jeder unterschied direkt ableiten, habe gerade mal durchgelesen. im folgenden möchte ich die wichtigsten dinge hervorheben:


    bei einer kg handelt es sich um eine sogenannte personenhandelsgesellschaft. die ag hingegen ist als selbständige juristische person eine kapitalgesellschaft. dies ist von besonderer bedeutung wenn man sich die haftung der jeweiligen eigentümer ansieht. bei der kg haftet der komplementär mit seinem gesamten vermögen, d.h. er ist vollhafter und wird gegenüber den gläubigern im falle eines konkurses des betriebes auch mit seinem ganzen privatvermögen haften. bei der kg gibt es dann wie bereits von miss_nature erwähnt noch mindestens einen kommanditisten - dieser haftet ähnlich wie der aktionär einer ag, nämlich beschränkt gemäß seiner einlage. einige kleine ausnahmen gibt es bei der teilhaftung aber die sind nicht weiter von interesse. aber der interessierte leser kann gern mal den §176 HGB durchblättern :D. übrigens alle belange der kg sind im HGB (handelsgesetzbuch) geregelt. für die ag gibt es einen gesonderten gesetzestext, nämlich in form des AktG (aktiengesetzes). bei der ag gibt es keinen vollhafter wie bei der kg in form des komplementärs. daher auch die bezeichnungen personenhandelsgesellschaft, bzw. bei der ag kapitalgesellschaft. die anteilseigener einer ag haften nur mit ihrer einlage, es gibt keinerlei nachschussverpflichtung. im falle eines konkurse können gläubiger nur auf das firmeneigentum zurückgreifen.


    für die gründung einer ag bedarf es mindestens einem gesellschafter (bis 1994 waren es noch 5), bei der gründung bzw. eintragung einer kg bedarf es 2 gesellschaftern - jeweils mindestens ein vollhafter und ein teilhafter. bei der kg obliegt die geschäftsführung den komplementären, die kommanditisten üben nur eine kontrollfunktion aus (besonderheiten sind möglich, bsp. erteilung prokura...). die ag hingegen hat 3 organe, den vorstand, der das unternehmen leitet, den aufsichtsrat, der den vorstand bestellt und überwacht, sowie die hauptversammlung in der die grundlegenden entscheidungen für die gesellschaft gefällt werden. bei der kg gibt es keine direkten gesellschaftsorgane.


    die ag hat im gegensatz zur kg die möglichkeit zur kapitalbeschaffung über die börse. dennoch ist die ag unter den rechtsformen in dtld. immer noch unterrepräsentiert. als grund wird von unternehmensseite häufig der durch das AktG festgelegte hohe gründungsaufwand angeführt. so müssen bei der gründung einer ag und dem damit evt. verbundenen börsengang hohe kosten bewältigt werden, z.b. prospektkosten oder emissionskosten (banken arbeiten schließlich nicht umsonst - glaub mir ich weiß wovon ich rede 8) ). das grundkapital einer ag muss zu beginn mindestens 50.000 eur betragen. solche vorschriften gibt es bei der kg nicht, was natürlich als klarer vorteil zu werten ist.


    sehr relevant bei der beurteilung der vor- und nachteile ist die beachtung etwaiger mitbestimmungsregelungen. an dieser stelle spürt man die kraft des sozialstaates, so wird ab einer bestimmten betriebsgröße die paritätische mitbestimmung des arbeitnehmers verlangt. entsprechende anforderungen sind bei der ag ab einer unternehmensgröße von 500 arbeitnehmern verankert. bei der kg gibt es eine solche regelung nicht. was wiederum als vorteil zu werten ist.


    als letzten punkt der als vorteil für die ag verstanden werden kann, ist zu nenen, dass der eintritt bzw. austritt von anteilseigner deutlich unkomplizierter als bei der kg verläuft. wo bei der börsennotierten ag nur anteile in form von aktien gehandelt werden müssen, so ist verläuft der wechsel von anteilseigner der kg doch deutlich schwerfälliger. daraus ist zu folgern, dass der wachstum einer firma in der rechtsform der ag und dem damit verbundenen kapitabedarf deutlich leichter zu bewerkstelligen ist.


    bis hier hin meine gedanken, ich denke das reicht fürs erste... angenehme nachtruhe ;)

  • Zitat

    Original von Michael
    aus der übersicht von miss_nature lässt sich jeder unterschied direkt ableiten, habe gerade mal durchgelesen. im folgenden möchte ich die wichtigsten dinge hervorheben:


    Man bin ich gut! 8) Sorry, das musste jetzt sein!