Berufung & Revision??

  • n'abend leute,


    hab mal, wahrscheinlich ne ganze dumme, Frage...wo liegt der Unterschiedt zwischen REvision und Berufung??
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, dass die Berufung über der Revision steht und dass bei der B. ein neues Verfahren für die Beweislage eingeleitet wird?! Die Berufung muss von dem Pberverwaltungsgericht zugelsassen werde, wenn die nicht der Fall ist, kann man auf die Revision ausweichen, bei der keine neuen Beweise erhoben und sie nur innerhalb einer Woche eingelegt werden kann. Wenn das der Fall ist, muss sie vom Rechtanwalt sinnvoll begründet werden.
    So hab ich das, glaub ich mal gelernt, allerdings kann ich mich auch nicht mehr so gut daran erinnern und hab auch nix mehr gefunden. Am Dienstag soll ich im Unterricht den Unterschied erläutern.
    Kann mir hier vielleicht irgendjemand weiterhelfen??
    Liebe grüße
    Anika

  • Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz. Die Berufungsverhandlung findet dann vor der Berufungsinstanz bzw. dem Berufungsgericht, auch Appellationsgericht statt.


    Mit der Berufung werden die erstinstanzlich gesammelten Tatsachen erneut überprüft.


    Im deutschen Recht ist die Revision ein Rechtsmittel, das gegen Urteile zugelassen ist oder der Zulassung bedarf. Dieses Rechtsmittel kann sich nur auf die Verletzung formellen oder materiellen Rechts berufen. Anders als bei der Berufung werden bei der Revision daher keine neuen Beweise erhoben. Die Revisionsinstanz ist daher keine Tatsacheninstanz.