Rechtskunde Fälle im Deutschunterricht

  • Hallo an alle da draußen :)
    Bin grad über die so beliebte Suchmaschine Google auf dieses Forum gestoßen. Scheint ja hier richtig nett abzugehn ;)
    Mein Problem ist eine Aufgabe zur Rechtskunde... Ich hoffe mal dass man mir helfen kann, denn leider bin ich auf diesem Gebiet (noch) nicht sehr schlau.


    Die Aufgabe:



    Anton sieht bei seinem Klassenkameraden Berthold tolle Schuhe.
    Im Sportunterricht steckt er sie ein.
    Er zieht sie in der Freizeit ca. 14 Tage an.
    Sie drücken. Er verkauft sie für 50 € an Clemens.
    Der ist an der gleichen Schule wie Anton und Berthold.
    Clemens zieht die Schuhe auch zur Schule an.


    Berthold sieht sie bei Clemens und zieht sie ihm mit Hilfe der Mitschüler Donald uns Emil von den Füßen.


    - Strafteten?
    - zivilrechtliche Ansprüche?



    Das ist die Aufgabe. Ich bin euch für jede Hilfe oder jedes Kommentar dankbar!

  • Hallo!


    Habe Dein Thema in das Forum "Politik, Wirtschaft und Recht" verschoben, da ich finde, dass es in diesem Forum besser aufgehoben ist. Auch wenn es zum Deutschunterricht gehört. Vielleicht gibt es da eher qualifizierte(re) Antworten.


    Meiner Meinung nach haben wir hier Diebstahl, Handel mit gestolener Wahre, Räuberei und Beihilfe zur Räuberei als Straftat. Als Räuberei (und Beihilfe) definiere ich, dass Berthold mit Hilfe von seinen Freunden die Schuhe von Clemens auszieht.


    Folgen:


    Anton kann wegen Diebstahl und Handel von gestohlener Wahre eine Strafe bekommen.


    Berthold kann wegen des Raubdeliktes bestraft werden, auch wenn die Sachen rechtmäßig ihm gehören.


    Die Freunde von Berthold können wegen Beihilfe zum Raub belangt werden.


    Bei Clemens stellt sich die Frage, ob er wusste, dass die Schuhe gestolen waren. Wenn Ja, dann müsste auch er eine Strafe bekommen. Ansonsten kann er sein Geld von Anton zurückverlangen.


    Grüße, oe-floppy