Volksentscheid

  • Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der Stimmbürger in einer Abstimmung endgültig über eine Verfassungsänderung oder einen Gesetzesentwurf. Manchmal wird auch der Begriff "Plebiszit" synonym verwendet.


    Pro Volksentscheid
    - Zufriedenheit: Plebiszite dienen der Autonomie der Bürger
    - Parteienabsolutismus lösen: Die Demokratie ist zur Zuschauerdemokratie geworden. Das Volk ist auf Akklamation bei Wahlen reduziert.
    - Volksmeinung ungleich Politikermeinung: Viele Bürger fühlen sich von den Parteien unzulänglich vertreten.
    - Festigung der Demokratie: Dem Lobbyismus einflußreicher Organisationen wird der Boden unter den Füßen gezogen. Es ist weitaus schwieriger ein Volk zu beeinflussen als einzelne Personen.
    - Gute Beispiele: Plebiszite werden in vielen Staaten erfolgreich praktiziert (z. B. Schweiz).
    - Rechtskonformität: Plebiszite widersprechen nicht der Aussage des Grundgesetzes.
    - Erzwingen von Themen: Das Volk kann durch eine Volksinitiative Themen erzwingen, die Politiker zu meiden suchen.
    - Wechselhaftigkeit parlamentarischer Meinungen: Die Meinung des Volkes ist nicht so wechselhaft, wie wechselnde parlamentarische Mehrheiten.
    - Bildung: Das politische Interesse und damit die politische Bildung wachsen, da sich die Bürger mit bestimmten Themen auseinandersetzen müssen.
    - Politische Reife: Das Volk kann selbst politisch sinnvoll agieren (z. B. friedliche Revolution in der DDR)
    - Förderung von Interessenverbänden: Interessenverbände werden durch Plebiszite gefördert, da sie in der politischen Meinungsbildung normalerweise nur einen indirekten Einfluss haben. Sie können jedoch Plebiszite organisieren und damit direktdemokratische Politik betreiben.



    Kontra Volksentscheid
    - Populismus: Das Volk ist unfähig, sinnvolle politische Entscheidungen zu treffen (emotionalisierter Unverstand, Populismus).
    - Unwissenheit: Das Wissen für Entscheidungen fehlt vielen.
    - Unmündigkeit: Der unmündige Bürger braucht einen Vormund.
    - Egoismus: Das Volk ist nicht kompetent, sinnvolle politische Entscheidungen zu treffen.
    - Aufgabe des Volks: Der Souverän, das Volk, hat nur die Aufgabe, seinen Herrscher zu bestimmen.
    - Medienbeeinflussung: Entscheidungen werden durch Medien beeinflusst.
    - Dauerauseinandersetzungen: Ständige politische Auseinandersetzungen werden hervorgerufen.
    - Unnötige Veränderungen: Das bisherige System in Deutschland hat sich bewährt.
    - Verantwortung: Dem Parlament gelingt eine Flucht aus der Verantwortung („Ihr habt es doch so gewollt!“). Gesetze werden über den plebiszitären Umweg gemacht, um die Verantwortung abzugeben.
    - Pluralismus nicht repräsentiert: Plebiszite widersprechen der pluralistischen Gesellschaft (nur schwarz-weiß, ja-nein etc.)
    - Abhängigkeit: Die Bürger sind auf Vereine bei der Durchführung von Plebisziten angewiesen und würden gerade durch demokratisch nicht legitimierte bevormundet.
    Minderheiten nicht berücksichtigt: Minderheitenmeinungen lassen sich im Volksentscheid nicht berücksichtigen
    - Stimmungsdemokratie: Der Ausgang der Plebiszite ist abhängig von momentanen, manipulierbaren, wechselnden Gefühlslagen.
    - Fehlende Beteiligung: Die Beteiligung an Volksabstimmungen, etwa in der Schweiz, ist bei unwichtigeren Fragen gering.
    - Fehlende Alternative: Internationale Verträge (Beispiel EU-Verfassung) wurden unter den Regierungen ausgearbeitet nach dem Muster "für keinen ideal, aber für jeden tragbar". Dem Volk fehlt diese Kompromißbereitschaft.