Beiträge von Duplicate Michael

    Vielleicht helfen folgende Links:


    das Referate-Archiv auf abi-pur.de ist ein bissel dürftig zu diesem Thema, nur ein vielleicht interessanter Beitrag:
    http://www.abipur.de/hausaufga…etail/stat/194006638.html


    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeskanzler_(Deutschland)


    http://de.wikipedia.org/wiki/B…4sident_%28Deutschland%29


    das müsste sehr interessant für dich sein:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_Deutschlands


    und nicht vergessen google und wikipedia sind deine freunde :)

    oe-floppy hat sich lediglich gefragt, ob die verwendete comic-gestalt - sprich das grüne getier - nicht urheberrechtlich geschützt ist. wenn dem so ist, so könnte der für das forum verantwortliche - sprich ich :) - dafür vor Gericht gezerrt werden. aber ich geh mal nicht davon aus... aber drückt mir mal trotzdem die daumen... :D

    Weimarer Republik
    Die Rundfunkordnung der Weimarer Republik ist durch eine grundsätzliche Trennung der publizistischen Aufgabe in eine technische Zuständigkeit einerseits und der journalistischen Leistung andererseits gekennzeichnet. Die Sende- und Empfangsanlagen waren Eigentum der Post und somit lag die Kontrolle über die übertragungstechnische Infrastruktur in der Hand des Reichspostministeriums. Der ,,Betrieb und die Beschaffung des zu Übermittelnden"20 oblag den schon erwähnten privatwirtschaftlichen Unternehmen Dradag -Drahtloser Dienst. Gesellschaft für Buch und Presse (vorher AG für Buch und Presse) und der Deutschen Stunde, Gesellschaft für drahtlose Belehrung und Unterhaltung mbH, wobei die Dradag für Tagesnachrichten und politische Darstellungen zuständig war und die Deutsche Stunde für die musikalischen und literarischen Darbietungen zu sorgen hatte. Durch einen Aktienanteil des Reichsinnenministeriums an Dradag und Deutscher Stunde von je 51 Prozent war jenem wiederum eine Kontrolle über politische Programminhalte ermöglicht. Diese Kontrolle wurde gemeinsam mit den Ländern vorrangig über die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG) und die Überwachungsausschüsse ausgeübt.21 Das Rundfunkwesen hatte demnach eine staatliche Struktur, staatliche -- im Sinne für die Regierung werbende -- Inhalte erhielt der Rundfunk in der Weimarer Republik allerdings erst 1932, als Folge der sog. zweiten Rundfunkreform. Diese erfolgte mit dem Regierungswechsel im Mai 1932 (Rücktritt der Regierung Brüning, Antritt von Papen). Die neue Regierung wollte die staatseigene Infrastruktur für ihre Zwecke nutzen und eine größere Einflußnahme der Politik (und somit eine höhere Präsenz der Regierung in den Sendungen) ermöglichen. Die am 18. November 1932 in Kraft tretenden Bestimmungen sahen eine staatliche Aufsicht in Verwaltung, Technik, Personalpolitik und Programm vor. Bereits in der Weimarer Republik wurden somit die Grundlagen für den nationalsozialistischen Staatsfunk gelegt.


    NS-Zeit
    Mit Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 erfuhr das Rundfunkwesen eine weitere Umgestaltung. Entscheidend war der Beschluß, ab dem 14. März 1933 alle Zuständigkeit für den Rundfunk in die Hände des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (RMPV) und somit in die Hände des Reichspropagandaministers Joseph Goebbels zu legen. Auch die wirtschaftliche Rundfunkkontrolle des Reichspostministeriums ging an das neue Ministerium. Die neue Regelung nahm den Ländern die Kulturhoheit und schränkte sie so in der Mitgestaltung des Rundfunks ein. Sie protestierten, doch die am 30. Juni 1933 von Hitler erlassene ,,Verordnung über die Aufgaben des RMPV" sprach die Rundfunkzuständigkeit eindeutig dem RMPV zu und ordnete die Länderinteressen klar den Reichsinteressen unter.22
    Hatte sich das Fernsehen während der Weimarer Republik noch in der Entwicklungsphase befunden, war es in den 30er Jahren technisch bereits soweit gereift, daß ein Einsatz zu Propagandazwecken durchaus denkbar war. Goebbels hatte es auch in seine Planungen einbezogen, mußte aber bald erkennen, daß die Empfangsgeräte zu teuer waren und so an eine Verbreitung ähnlich der Volksempfänger nicht zu denken war.23 Stattdessen konzentrierte sich das Interesse auf die militärische Nutzung. In einem ,,Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Fernsehwesens" vom 12.7.1935 ging deshalb die Zuständigkeit an das Reichsministerium für Luftfahrt. Nach Protest von Goebbels wurde dieser Erlaß am 11.12.1935 derart geändert, daß dem RMPV die Zuständigkeit für zivile Fernsehzwecke zugesprochen wurde.24
    Allerdings wurde diese Regelung nie wirklich relevant: Die Rohstoffe für die Produktion eines ,,Fernseheinheitsempfängers" wurden für die Rüstungsindustrie benötigt und konnten lange Zeit nicht geliefert werden. Als sie endlich lieferbar waren, wurde der Fernsehbetrieb eingestellt, da die verwendeten Frequenzen für militärische Zwecke benötigt wurden.


    Nachkriegszeit
    Entgegen eines von den Alliierten während des Krieges geplanten gemeinsamen Rundfunks, nahm jede Besatzungsmacht in ihrer Zone zunächst eigenen Rundfunkbetrieb auf. Erst 1948/49 einigten sich die westlichen Besatzungsmächte auf ein gemeinsames Rundfunksystem. Die Organisationsform des zukünftigen deutschen Rundfunks war sehr stark von den Vorstellungen geprägt, aufgrund der Mißbrauchserfahrungen des Rundfunks in der Zeit des Nationalsozialismus zukünftig die Bildung eines Meinungsmonopoles verhindern zu wollen. Dies sollte durch föderal organisierte und gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verwirklicht werden. Aufsichtsgremien, zusammengesetzt aus Vertretern aller gesellschaftlich relevanter Gruppen, sollten die Kontrolle über Struktur und Inhalte der Anstalten gewährleisten. Der Gebührenfinanzierung war der Gedanke zugrunde gelegt, daß so die wirschaftliche - und somit auch inhaltliche - Unabhängigkeit weitgehend gesichert sei. Die Post durfte zunächst nur Gebühren einziehen und Schwarzhörer bestrafen. Über die Alliierten war ihr die Zuständigkeit für die bestehende Infrastruktur entzogen worden, nicht aber für die zukünftige.25
    Obwohl der Rundfunk als kulturelles Gut der Länderhoheit untersteht und somit die Länder auch selbst über die Organisation der Landesrundfunkanstalten bestimmen können, haben die Landesanstalten ähnliche Strukturen: an oberster Spitze steht der (das Programm bestimmende) Intendant,26 der dem Rundfunkrat einerseits und dem Verwaltungsrat andererseits verantwortlich ist.
    Immer wieder erfolgten vor allem auf Landesebene Angriffe auf das öffentlich-rechtliche System. Auf Bundesebene geschah dies von Seiten der Regierung Adenauer, die ein staatliches Rundfunksystem27 favorisierte. Das alliierte Presse- und Radiogesetz sollte aufgehoben werden und die Rundfunkhoheit durch ein Bundesrundfunkgesetz an den Bund gehen. Die Länder und ihre Rundfunkanstalten erkannten, daß ihre Rechte bedroht waren und reagierten mit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rundfunkanstalten (ARD) am 5. August 1950. Um Adenauers Plänen für ein von der Regierung veranstaltetes Fernsehprogramm entgegenzuwirken wurden außerdem Deutsche Welle und der Deutschlandfunk als Gemeinschaftseinrichtungen gegründet. Mit Bezugnahme auf ,,übergeordnete[ ] Gesichtspunkte[ ] der auswärtigen und gesamtdeutschen Politik"28 wurde am 26. Oktober 1960 das Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechtes beschlossen und legte mit Inkrafttreten am 17. Dezember des gleichen Jahres den Programmauftrag für die Deutsche Welle und den Deutschlandfunk fest.29 1958 konkretisierte sich Adenauers ,,Regierungsfernsehen" mit der Gründung der Freies Fernsehen GmbH (FFG) (die nie sendete!). Der Betrieb der FFG wurde am 28.Februar 1961 durch das Bundesverfassungsgericht mit Verweis auf das Grundgesetz30 untersagt. Für eine weitere gemeinsame Anstalt in Form des ZDF entschied sich die ARD 1963 und schuf damit ein zweites deutsches Fernsehprogrammm, dem bald die dritten Programmen als reine Regionalsender folgten.



    http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/kob/17540.html