Beiträge von Michael

    Hier ist jedenfalls der Spot zu sehen:


    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen

    privatrechtlichen Inhalts
    Das Rechtsemptinden, dass ein Verursacher eines Schadens zur Wiedergutmachung verpflichtet ist, ist so alt wie sich die Menschen eine Ordnung geben.


    Diese Schadenersatzpflicht wird Haftpflicht genannt.


    Die Haftpflicht ist daher die Verpflichtung zum Schadensersatz auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen.


    Dabei spielen die folgenden Begriffe eine Rolle:

    • Verschuldenshaftung (Haftung für eigenes Verschulden)
    • Haftung ohne eigenes Verschulden
    • Mitverschulden des Geschädigten
    • Beweislast
    • Keine Haftung trotz Verschulden (Gefälligkeitshandlungen)

    Verschuldenshaftung
    Die Schadenersatzpflicht für eigenes Verschulden ist im BGB geregelt.


    Im § 823 BGB heißt es:
    "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."


    Somit haftet der Verantwortliche nur, wenn ihm ein eigenes Verschulden anzulasten ist.


    Das heißt, er muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.


    Die verschiedenen Grade des Verschuldens,

    • vorsätzlich,
    • grob fahrlässig
    • oder leicht fahrlässig,

    haben auf die Höhe der Schadenersatzpflicht zunächst keinen Einfluss.


    Somit kann im täglichen Leben schon eine kleine Unachtsamkeit im Alltag hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.


    Die Verpflichtung zum Schadenersatz ist dabei unbegrenzt. Das heißt, der Schädiger haftet bis zur Höhe des eingetretenen Schadens.

    Du hast ja wirklich schon einiges zusammengetragen. Die Rechtschreibung und den Ausdruck solltest du an einigen Stellen nochmal kontrollieren und überarbeiten.


    Beim Praktikum geht es darum Erfahrungen zu sammeln. Gemeint sind dabei besonders Eindrücke, die die Schule eben nicht vermitteln kann, worüber man aber die Erwachsenen häufig erzählen und sicherlich häufig auch stöhnen hören hat. Es geht um die Eindrücke von der Arbeit an einem echten Arbeitsplatz.


    Diese Erfahrungen, die man als Schülerin und Schüler zum ersten Mal macht, sollen hilfreich sein in Hinsicht auf eine spätere Wahl des Berufes. Dabei ist das Praktikum nicht die Vorstufe zur Bewerbung bei der eigenen Firma, auch nimmt es den Berufsberatern des Arbeitsamtes nicht die Arbeit ab. Entweder sollten die Schüler ein Praktikum in einem solchen Berufsfeld durchführen, das ihren Berufsvorstellungen entgegenkommt oder in einem solchen Beruf, der ihnen noch gar nichts sagt, sie aber vielleicht neugierig macht.

    Hallo,


    lange wurde das Forum sehr stiefmütterlich behandelt. Das hat nun ein Ende. Das Forum wird ab sofort wieder moderiert. Leider war es erforderlich viele alte Beiträge zu löschen. Zu viel Spam wurde über die Jahre gepostet...


    Viel Spaß beim Fragen stellen...