Politische Theorien/Plebiszitäre Elemente

  • Hallo!


    Es geht um einen Text von R.v.Weizsächer indem er sagt:


    - Der Förderalismus lebt in der Macht der Ministerpräsidenten, nicht in den Landtagen
    - Die Regierung trifft Entscheidungen mit nicht legitimierten, aber mächtigen Interessenten in der Gesellschaft vor, um die Ergebnisse dem Parlament als fertige Entwürfe zur Abstimmung zuzuleiten.
    - Das Verlorengehen von Vertrauen der Bevölkerung in Parteien, die Regierung wird stärker und die Parlamente werden schwächer etc. ....



    Aufgabe I:
    Erläutern Sie mit Bezugnahme auf die im GG ausgestaltete Gewaltenteilung die Kritikpunkte von Weizsäcker.



    Aufgabe II:
    Diskutieren Sie mit Bezug auf Konzepte politischer Theorie die Vorzuüge und Nachteile plebiszitärer Elemente.


    a) Was sind Konzepte politischer Theorien???
    b) Was genau versteht man unter "Plebiszitäre Elemente"??





    Danke!

  • Zitat

    - Die Regierung trifft Entscheidungen mit nicht legitimierten, aber mächtigen Interessenten in der Gesellschaft vor, um die Ergebnisse dem Parlament als fertige Entwürfe zur Abstimmung zuzuleiten.


    --> das trifft so ungefähr das, was ich bei deinem anderen Thema zur Aushebelung der Gewaltenteilung beim Punkt Fraktionszwang geschrieben habe.
    Die Regierung übergibt dem Parlament fertige Gesetze und bekommt sie z.B. durch den Frakionszwang den sie ihren Abgeordneten aufdrückt durch. So ist das Parlament gleich 2x ausgeheblt. Kaum einen Beitrag zum Gesetzesentwurf geleistet (Diskussionsdebatten) und dann auch noch keine freie Entscheidungswahl.
    Link: http://forum.abi-pur.de/thread…=941&boardid=14&styleid=2


    Zitat

    - Der Förderalismus lebt in der Macht der Ministerpräsidenten, nicht in den Landtagen


    Der Förderalismus äußert sich durch den Bundesrat, in dem jedes Bundesland seine Vertreter (bei wichtigen Entscheidungen die Minsterpräsidenten selbst) entsendet. Alle Gesetze die auch die Bundesländer betreffen oder deren Hoheitsgebiete berühren müssen durch den Bundesrat. Im Bundesrat abstimmen tuen dann z.B. die Ministerpräsidenten. Nur wie sie abstimmen, bleibt ganz allein ihnen überlassen.
    Meistens gibt es eine Parteirichtlinie, woran sie sich halten sollen oder aber es wurde mit dem Koalitionspartner im Landtag abgesprochen wie abgestimmt wird. Das Landesparlament wird dazu in den seltesten Fällen befragt. Auch hat es keine Möglichkeit den Ministerpräsidenten zu zwingen, so oder so abzustimmen. Damit bleibt das Landesparlament bei solchen Entscheidungen nur außen vor.