verpennt Verweigerung einzureichen

  • Nabend zusammen hab ein ernstes Problem hab mich extra dafür regestriert. Also ich habe meine Verweigerung einschließlich Führungszeugnis und Lebenslauf nicht fristgerecht eingeschickt um genau zu sein gar nicht. Jetzt hab ich bescheid bekommen das ich " nicht berechtigt bin den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern". Ich möchte aber auf keinen Fall zur Bundeswehr und wollt fragen ob jemand noch einen anderen Ausweg weiß außer eine Ausbildungsstelle vorzuweisen??? danke schonmal im voraus

  • hi,


    lass dich von den leuten dort nicht verunsichern, die versuchen dir nur irgendeinen blödsinn einzureden. grundsätzlich gilt: niemand kann dich zum dienst an der waffe zwingen wenn du in irgendeiner weise probleme damit hast!


    du kannst jederzeit verweigern, es ist nie zu spät. selbst wenn du bereits beim bund bist, kannst du jederzeit sagen, du möchtest nicht mehr - du brauchst nur eine einleuchtende erklärung - nämlich die verweigerung, in der du ausführlich beschreibst, warum für dich der dienst an der waffe nicht in frage kommt.


    hier findest du unter anderem die telefonnummer des zivildienstamtes

    Bundesamt für den Zivildienst
    Öffentlichkeitsarbeit
    Telefon: (02 21) 36 73 -4475, -4520, -4531, -4488
    Postanschrift: 50964 Köln
    Besucheranschrift: Sibille-Hartmann-Straße 2-8, Köln-Zollstock
    Internet: http://www.zivildienst.de
    E-mail: zivimagazin@zivildienst.de
    Besuchszeiten: Mo.-Fr. 07:30 Uhr- 16:00 Uhr


    bitte setz dich mit denen in verbindung (ruf´ am besten an!!!) und erklär´ denen die ganze situation. dir wird dann beschrieben, was du jetzt machen kannst und wie du dich verhalten musst...


    würde mich freuen, wenn du dich nochmal meldest und sagst was bei ´rausgekommen ist...

  • Ja, der Michi hat recht. man kann auch noch während des Grundwehrdienstes einen Antrag stellen...
    Mach dich dann aber drauf gefasst, dass du bis zur Genehmigung des Antrags bei den freaks da der letzte Arsch bist...


    Und ich hab Gerüchte gehört, wonach einem die Zeit, die man beim Bund schon abgeleistet hat, bevor der Antrag auf WDV genehmigt wurde, _nicht_ auf die Zivildienstzeit angerechnet wird... ich halte das aber wie gesagt für ein Gerücht.


    Wenn du unbedingt verweigern willst (wonach es sich ja anhört ;)), dann musst du wirklich unverzüglich einen Antrag stellen. Wenn du noch nicht beim Bund bist, zieht das Argument wie "du bist dir erst jetzt über die Situation und Folgen des Dienstes an der Waffe bewusst geworden"
    Wenn du bereits beim Bund bist, würde ich dir empfehlen, keine Waffe anzurühren. Ist zwar befehlsverweigerung und die stänkern da ein wenig rum, aber dafür kannst du dann im Antrag auf WDV anführen, dass du "es nicht mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, eine Waffe zu benutzen. Dies ist dir erst beim unmittelbaren Kontakt bewusst geworden"


    Matthias
    (was habt ihr alle gegen Bund? :P )

  • Hallo!


    Wie die anderen schon gesagt haben, kannst Du nicht zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden (Art. 4 GG). Wenn Du aber einberufen wirst, musst Du zum Einberufungstermin
    auch dort erscheinen, wo es von Dir verlangt wird. Ab dem Tag Deiner Einberufung ist das Kriegsgericht für Dich verantwortlich (gilt auch für Zivis), und solchen Ärger kann man sich ruhig sparen. Günstig wäre es auch, sich schon vorher zu informieren, wo man seinen Dienst ableisten kann. Da Du nun höchst wahrscheinlich bis zur Bewilligung deiner
    Kriegsdienstverweigerung beim Bund bist, ist es günstg, im Falle der Bewilligung schon eine Zivildienststelle zu haben. Eine Unterbrechung des Wehrdienstes ist meines Wissens nach nicht möglich. Kannst Du auf keine mögliche Zivildienststelle verweisen, besorgt dir das Bundesamt für Zivildienst eine, und die kann mitten in der "Walachei" liegen. Dort wird zwar für Unterkunft o.Ä. gesorgt, ist aber nicht soooo toll.
    Übrigens wird dir die Zeit beim Bund an deine Wehrdienstzeit
    angerechnet. Zumindest war das 2000/2001 noch der Fall.


    Grüße, oe-floppy

  • Alsö erstmal vielen dank für eure Antworten haben mir erstmal sehr geholfen! Also es ist so das ich sowieso noch nen Jahr Schule machen muß (13te). Was ich leider nicht verstehe da ich mich wirklich nicht gut damit auskenne ist das ich jederzeit einen Antrag stellen kann, was heißt das genau und wo stell ich den ???
    PS: nochmals vielen dank