Einzelunternehmen (GFS)

  • Ich werde 2 Wochen nach den Osterferien meine GFS über dieses Thema "Einzelunternehmen" halten...muss auch nur 15-20 min halten...


    Also fachliche Fragen hätte ich im Moment zwar nicht wirklich, aber ich wollte fragen, ob vielleicht jemand irgendwelche Tipps hätte, wie ich das beim Vortrag interessant gestalten könnte...


    LG

  • Also wenn du Fragen hast nur ´raus damit.


    Folgende Themen könnten interessant sein:


    - Name einer Firma
    - juristische Person / ja oder nein?
    - ab wann handelt es sich um einen Kaufmann


    Aber ansonsten finde ich das Thema nicht so ergiebig. Was hast du denn bisher geplant anzusprechen?

  • Danke, wenn Fragen aufkommen sollten, dann werd' ich mich an dich wenden ;)


    Ich wollte eigentlich folgendes machen:
    - Begriff "Einzelunternehmer" erklären
    - auf den Namen der Firma eingehen
    - Haftung/Vertretung, Vorteile, Nachteile, & Bedeutung erklären und Gründung und Auflösung des Unternehmens


    Ansonsten halt vll. noch dieses Arbeitsblatt...um das Handout nicht so viel mit Infos zu überfluten und damit der Vortrag nicht in die Länge gezogen wird...an Hand des AB erklären
    Arbeitsblatt

  • Ich glaube mit dem Arbeitsblatt bist du auf dem richtigen Weg.


    Haftung ist ein ziemlich wichtiger Punkt, hat schon viele in die Insolvenz getrieben. Daher empfiehlt es sich als Einzelunternehmen generell nur kleinere Aufträge anzunehmen. Außerdem muss absolut sichergestellt sein, dass der Auftraggeber auch zahlt. Teilweise führt die schlechte Zahlungsmoral unter den Firmen in Deutschland schnell zur Insolvenz. Bei Großaufträgen -> Gründung einer GmbH oder einer englischen Limited.

  • Oh, okay...danke schön!
    Also, ich werde das dann mal in den nächsten Tagen komplett zu Ende schreiben...wäre dann echt schön, wenn du da mal drüber schauen könntest, ob das alles auch so stimmt.

  • Sorry, hat ein bisschen länger gedauert...hatte nicht so viel Zeit in den letzten Tagen...
    wäre schön, wenn du dir das mal anschauen könntest, ob das alles so stimmt und ob die Stellung der einzelnen Punkte so passen würden und so...;)


    Einführung:
    Wer allein ohne Beteiligung anderer Personen (Gesellschafter) selbstständig tätig ist, ist Einzelunternehmer.
    Der Einzelunternehmer tätigt Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit vollem Risiko und setzt dazu sein eigenes Geld- und Sachkapital ein mit der Absicht Gewinn zu erzielen..


    Firma:
    In der Regel richtet sich die Firma des Einzelunternehmers nach dem Vor- und Nachnamen, aber es können auch Sach- bzw. Phantasiefirmen sein. Sie muss die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“ enthalten oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung.


    Geschäftsführung:
    Der Einzelunternehmer hat das Recht zur Geschäftsführung und liegt nur an ihm allein. Alle Anordnungen seiner Unternehmung trifft dieser alleine; es sei denn die Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) stehen im entgegen.


    Vertretung:
    Alle Rechtsgeschäfte mit Dritten (z.B. Kaufverträge) schließt der Einzelunternehmer selbst ab und hat somit das Recht auf Vertretung des Unternehmers gegenüber von Dritten.


    Haftung:
    Der Einzelunternehmer haftet allein für die eingegangenen Verbindlichkeiten mit seinen Geschäfts- sowie auch Privatvermögen unbeschränkt und unmittelbar.
    Somit hat ein Einzelunternehmer ein sehr hohes Risiko.


    Kapitalaufbringung:
    Der Einzelunternehmer hat die Pflicht das Kapital zur Verfügung zu stellen. Jedoch ist die Höhe des Aufbringungskapitals nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es sollten aber ausreichend Finanzmittel vorhanden sein.


    Gewinn- und Verlustverteilung:
    Der Unternehmer hat das Recht auf den gesamten Gewinn. Er hat auch den Verlust allein zu tragen. Aber es herrscht keine gesetzliche Vorschrift für die Gewinn- und Verlustverteilung.


    Kreditwürdigkeit:
    Die Kreditwürdigkeit eines Einzelunternehmens hängt von verschiedenen Kriterien ab, z.B.
    der persönlichen Zuverlässigkeit, beruflichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie auch von der Leistungsfähigkeit und -willigkeit
    Jedoch hat eine Einzelunternehmung in der Regel eine schlechte Kreditbasis.


    Gründung:
    Hierfür bestehen keine gesetzlichen Formvorschriften. Falls eine kaufmännische Einrichtung vom Unternehmer erfordert ist, so muss eine Eintragung ins Handelsregister stattfinden. Bei Einbringung von Grundstücken in die Unternehmung ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.


    Anmeldung des Unternehmens:
    Ein neu gegründetes Unternehmen muss bei folgenden öffentlichen Stellen angemeldet werden:
    - Amtsgericht
    - Gemeindebehörde
    - Sozialversicherungsträger


    Auflösung des Unternehmens:
    Die Auflösungsentscheidung liegt allein beim Einzelunternehmer, es sei denn, das Unternehmen wird wegen Zahlungsunfähigkeit im Rahmen eines Insolvenzverfahrens aufgelöst.

  • Zitat


    Firma:
    In der Regel richtet sich die Firma des Einzelunternehmers nach dem Vor- und Nachnamen, aber es können auch Sach- bzw. Phantasiefirmen sein. Sie muss die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“ enthalten oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung.


    Das ist so nicht ganz richtig. Nicht jede Firma trägt den Zusatz eingetragener Kaufmann. Den Zusatz muss nur diejenige Firma tragen, die nach §1 Abs. 2 HGB eine Handelsgewerbe betreibt (dort heisst es: ... es sei denn dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert).


    http://www.abipur.de/hausaufga…etail/stat/638425321.html


    Der eingetragene Kaufmann kommt in Dtld. seltener vor. Die notwendige Eintragung in Handelsregister bringt teilweise Nachteile mit sich.


    Die Voraussetzungen, die eine Eintragung unbedingt notwendig machen (-> HGB), erfüllen nur wenige Einzelunternehmen.


    Zitat


    Haftung:
    Der Einzelunternehmer haftet allein für die eingegangenen Verbindlichkeiten mit seinen Geschäfts- sowie auch Privatvermögen unbeschränkt und unmittelbar.
    Somit hat ein Einzelunternehmer ein sehr hohes Risiko.


    Haftung ist mit der wichtigste Punkt bei der Betrachtung. Ein Einzelunternehmen stellt keine juristische Person dar. Der Unternehmer haftet im vollem Umfang. Bei größeren Aufträgen ist es sinnvoll eine andere Unternehmensform anzustreben (-> GmbH, Limited, AG)


    Zitat


    Kapitalaufbringung:
    Der Einzelunternehmer hat die Pflicht das Kapital zur Verfügung zu stellen. Jedoch ist die Höhe des Aufbringungskapitals nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es sollten aber ausreichend Finanzmittel vorhanden sein.


    Bei anderen Unternehmensformen gibt es hier deutlich strengere Vorschriften. Vgl. Mindestkapital GmbH oder AG


    Zitat


    Kreditwürdigkeit:
    Die Kreditwürdigkeit eines Einzelunternehmens hängt von verschiedenen Kriterien ab, z.B.
    der persönlichen Zuverlässigkeit, beruflichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie auch von der Leistungsfähigkeit und -willigkeit
    Jedoch hat eine Einzelunternehmung in der Regel eine schlechte Kreditbasis.


    Da ist so nicht richtig. Banken sind teilweise Einzelunternehmen lieber als eine GmbH oder AG. Die sowieso bestehende Haftung macht Bürgschaften etc. überflüssig.


    Dennoch sind gerade in den Reihen der Einzelunternehmen viele Firmen anzutreffen, die wirtschaftlich sehr schwach sind. Das liegt jedoch daran, dass eben viele Existenzen zunächst auf Basis eines Einzelunternehmens gegründet werden.


    Es gibt jedoch sehr viele Einzelunternehmen, die eine sehr gute Kreditwürdigkeit aufweisen...


    Zitat


    Gründung:
    Hierfür bestehen keine gesetzlichen Formvorschriften. Falls eine kaufmännische Einrichtung vom Unternehmer erfordert ist, so muss eine Eintragung ins Handelsregister stattfinden. Bei Einbringung von Grundstücken in die Unternehmung ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.


    Vorsicht!!! Unbedingt §1, 5 HGB ansehen


    Zitat


    Anmeldung des Unternehmens:
    Ein neu gegründetes Unternehmen muss bei folgenden öffentlichen Stellen angemeldet werden:
    - Amtsgericht
    - Gemeindebehörde
    - Sozialversicherungsträger


    Finanzamt??


    Amtgericht? - bei einem Einzelunternehmen, dass kein Handelsgewerbe betreibt (also kein Kaufmann) ist das meines Wissens nach nicht notwendig.


    Sozialversicherungsträger? - habe ich beim Einzelunternehmen nocht nicht gehört.


    Soweit ich richtig informiert bin, sind folgende öffentliche Stellen wichtig: Gemeinde, Finanzamt, Industrie- und Handelskammer


    Zitat


    Auflösung des Unternehmens:
    Die Auflösungsentscheidung liegt allein beim Einzelunternehmer, es sei denn, das Unternehmen wird wegen Zahlungsunfähigkeit im Rahmen eines Insolvenzverfahrens aufgelöst.


    So, ich hoffe das ist ´ne kleine Hilfe..

  • Ah, jetzt wo du es noch mal bei der Firma erwähnt hast, fällt es mir wieder ein...daran kann ich mich jetzt wieder erinnern...


    Also, wegen dem Anmeldung des Unternehmens...so stand das bei uns im Buch, deswegen bin ich davon einfach ausgegangen....


    Ansonsten möchte ich mir bei dir für deine Mühe bedanken :D
    Habe alles nach deinen Verbesserungen umgeändert. Nochmals vielen Dank

  • http://www.foerderland.de/401.0.html


    Die Gründung eines Einzelunternehmens ist stets durch nur einen Gesellschafter, den Einzelunternehmer eben, möglich. Sie ist formlos, wobei gegebenenfalls je nach Art des Unternehmens bestimmte Meldepflichten und Auflagen zu beachten sind (so ist beispielsweise die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit beim Gewerbeamt des Wohnorts anzuzeigen). Bei einem kaufmännischen Betrieb muss die Firma im Handelsregister angemeldet werden. Sie erhält dann den Zusatz "eingetragener Kaufmann" oder "e.K.".


    Habe selbst schon mal ´nen Gewerbe angemeldet. Musste aber nur zum Gewerbeamt (Gemeinde) und zum Finanzamt. Um alles andere hatte sich in meinem Fall das Gewerbeamt gekümmert. Das kann bei einem Kaufmann aber wiederum durchaus anders aussehen. Aber wie bereits geschrieben gibt es für ein typisches Einzelunternehmen zunächst max. 3 Anlaufpunkte (Gewerbeamt, Finanzamt und IHK - wobei man bei der IHK direkt durch das Gewerbeamt gemeldet wird)


    Wenn du magst veröffentliche die fertige Hausaufgabe auf abi-pur.de. Hilfst damit bestimmt vielen anderen Schülern...

  • Sorry, wollte mich schon früher melden, war aber ein bisschen stressig die letzten Tage...
    Ich danke dir.


    Also, wegen dem veröffentlichen: Wenn sie nicht so schlecht ist, dann kann man sie von mir aus veröffentlichen, aber erst nach dem ich meine GFS am Mittwoch präsentiert habe ;)


    LG