Gründung des dt. Reiches 1871 - Folgen

  • Hey!
    Ich steh grad irgendwie total auf dem Schlauch


    Welche Folgen hatte die Gründung des dt. Reiches 1871 bzw. welche Konflikte entstanden


    Ich komme grad nur auf den Konflikt mit Frankreich, der sich ja dann noch eine Weile hinzog...


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • schau mal hier:
    http://www.abipur.de/hausaufga…detail/stat/81280816.html


    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich


    Nach dem deutschen Sieg bei Sedan und der Gefangennahme des französischen Kaisers Napoleon III. war der Weg für die Reichsgründung frei. Bismarck begann mit den süddeutschen Staaten zu verhandeln, die einer kleindeutschen Lösung zustimmten, und konnte dabei seine eigenen Vorstellungen weitgehend durchsetzen. Dies bedeutete den faktischen Anschluss Bayerns, Württembergs und Badens an den Norddeutschen Bund. Andere Pläne wie der eines Doppelbundes, wie ihn etwa Bayern vorgeschlagen hatten, waren nunmehr chancenlos. Die Bismarcksche Lösung garantierte einerseits eine Dominanz Preußens auch im neuen Reich. Andererseits bedeutete der gestärkte monarchische Föderalismus eine Barriere gegen Tendenzen zur Parlamentarisierung. In der deutschen Öffentlichkeit wurde der Drang nach einer Annexion des Elsass und Teilen Lothringens erhoben und Bismarck machte sich diese Forderungen zu Eigen. Dies verlängerte den Krieg, war ein Grund für die Verstärkung der so genannten Deutsch-französischen Erbfeindschaft, gab der nationalen Begeisterung in Deutschland aber weiteren Auftrieb. Dies erleichterte Bismarck die Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten, die in den Novemberverträgen mündeten. Gleichwohl musste er Zugeständnisse machen. So behauptete Bayern in Friedenszeiten seine eigene Armee. Überdies hielt es genauso wie Württemberg an einem eigenen Postwesen fest. Die süddeutschen Staaten insgesamt behielten ihre staatlichen Eisenbahnen sowie weitere Reservatsrechte. In der Außenpolitik pochten sie erfolgreich auf eigene diplomatische Beziehungen. Trotz der weitgehenden Übernahme der Verfassung des Norddeutschen Bundes war die Gründung des Deutschen Reiches formal eine Neugründung, da sie der Ratifizierung durch die Legislativen der beteiligten Partner bedurfte. An die Stelle des Bundespräsidiums trat der preußische König als Deutscher Kaiser. Diese Umbenennung war staatsrechtlich von untergeordneter, symbolisch jedoch von erheblicher Bedeutung – die Erinnerung an das Alte Reich erleichterte die Identifikation mit dem neuen Staat. Um die monarchische Legitimität des Nationalstaats zu betonen, war es Bismarck wichtig, dass König Ludwig II. als Monarch des größten Beitrittslandes König Wilhelm I. die Kaiserkrone antragen sollte.[3] Der widerstrebende aber finanziell angeschlagene Bayer erklärte sich durch die Zusage von Zahlungen von jährlich 4 bis 5 Millionen Mark aus dem Welfenfonds zu diesem Schritt bereit. Bezeichnend für den Charakter des neuen Reiches war, dass die Vertreter des Reichstages warten mussten bis die Bundesfürsten ihre Zustimmung zur Kaiserwürde erklärt hatten. Erst danach durften die Abgeordneten den König um eine Annahme der Kaiserkrone bitten. Dies stand im deutlichen Kontrast zur Kaiserdeputation von 1849. König Wilhelm selbst, der nicht zu Unrecht fürchtete, dass der neue Titel die preußische Königswürde überdecken würde, blieb lange ablehnend. Wenn überhaupt verlangte er den Titel eines Kaisers von Deutschland. Die verbündeten Monarchen lehnten diese Titulatur allerdings ab, weil sie als ein weiterreichender Herrschaftsanspruch gedeutet werden konnte. Nur auf massiven Druck von Bismark akzeptierte Wilhelm schließlich den Titel eines Deutschen Kaisers.[4] Die Proklamation erfolgte im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles.[5]


    Am 3. März kam es dann zu den ersten Reichstagswahlen. Die erste konstituierende Reichstagssitzung fand am 21. März im Preußischen Abgeordnetenhaus in Berlin statt, das zur Reichshauptstadt erklärt wurde. Die Reichsverfassung trat am 16. April in Kraft.


    Der Friede von Frankfurt beendete offiziell den Deutsch-Französischen Krieg. Die Unterzeichnung fand am 10. Mai statt. Das Reichsmünzgesetz vereinheitlichte die deutschen Währungen, die Mark wurde als einheitliches Zahlungsmittel im Reich eingeführt. Die neue Währung basierte auf dem Goldstandard.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Kaiserreich