Rechnungswesen

  • Zitat

    Original von BK
    Hallo Leute!!!


    Kann mir jemand das mit der Umsatzsteuer und dem sogenannten "durchlaufenden Posten" erklären??? ?(


    Nach dem Gesetz unterliegen alle Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmen tätigt, der Umsatzsteuer.
    Sie wird unterschieden als Vorsteuer und Umsatzsteuer. Vorsteuer heißt es, wenn der Betrieb einkauft, Umsatzsteuer heißt es, wenn der Betrieb etwas verkauft.
    So und wenn die jetzt was einkaufen, dann kriegen sie ja die Vorsteuer, die sie gezahlt haben vom Finanzamt wieder zurück, und weil sie es zurückbekommen, heißt es durchlaufender Posten! Die Umsatzsteuer, die beim Verkauf entsteht hat ja der Käufer zu tragen, den kriegen sie natürlich nicht zurück und daher ist dies kein durchlaufender Posten.


    Falls du noch Fragen hast, wende dich ruhig an mich.