Religions-Klausur;Thema:Ethik;Gymnasium-Schuljahr 12

  • Halli Hallo!
    Ich suche DRINGEND Hilfe zu genanntem Thema. Es geht um eine Klausur im Fach Religion, welche ich zu morgen (Do., 26.11.09) abgeben muss. Normalerweise mache ich sowas nicht so kurzfristig, habe jedoch den Abgabetermin erst heute erfahren. :(
    Nur zur Info: Die Klausur wurde aufgrund von sehr häufigem Unterrichtsausfall ausnahmsweise als Hausaufgabe erteilt.
    Ich bin im 12. Jahrgang am Gymnasium.
    Thema der Klausur ist Ethik.


    Ich habe die Klausur eingescannt & hochgeladen:
    [Blockierte Grafik: http://img405.imageshack.us/img405/218/reliklausur2.th.jpg]


    Eine eigene Ausarbeitung zur Verbesserung habe ich noch nicht mit hochgeladen, da ich an dieser noch arbeite. Aufgrund des Zeitmangels erstelle ich das Topic trotzdem schonmal und hänge später meine eigene Ausarbeitung an.


    Es wäre trotzdem super, wenn mir schonmal jemand helfen mag. Ich erwarte natürlich keine vollständige Ausarbeitung, Stich- bzw. Anhaltspunkte, was für die einzelnen Aufgaben von Bedeutung ist und unbedingt in die Beantwortung muss, wären jedoch wirklich eine große Hilfe!


    Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt & vielen Dank schon mal,
    Sarasate



    1. Update:


    Aufgabe 1a):
    Der vorliegende Text ist ein Auszug aus dem Buch „Das Prinzip Verantwortung, Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation“, welches von Hans Jonas verfasst wurde und 1984 erschien. Die Abschnitte handeln von einer möglichen Anpassung von Kants kategorischem Imperativ an die derzeitige Art des menschlichen Handelns und Denkens.


    Einleitend erinnert der Autor Hans Jonas an Kants bekannte Handlungsmaxime, welche besagt, dass ein jeder Mensch nur die Handlungen in die Tat umsetzen solle, die er auch als allgemein gültiges Gesetz wollen würde. Hans Jonas fügt dem hinzu, dass bei der Entscheidung ob eine Handlung zum Gesetz für eine Gesellschaft werden könne die Vernunft eines rational denkenden Menschen gefragt sei. Weiterhin behauptet der Autor, dass nach der Kant'schen Handlungsmaxime ein Verhalten denkbar sei das das Wohlbefinden oder gar die Existenz zukünftiger Generationen infrage stellt.
    Im weiteren Verlauf des Textes stellt Jonas einen möglichen neuen Imperativ auf, der der Denk- und Handelsweise der modernen Menschen angepasst sei. Er schlägt vor, dass ein jeder Mensch so handeln solle, dass sein Tun die unendliche Existenz der Menschheit nicht gefährdet.
    Im Gegensatz dazu erläutert der Autor, dass es durchaus denkbar und nachvollziehbar sei, dass ein Individuum ein kurzes und erfülltes Leben einer langwierigen, jedoch dafür eher mittelmäßig befriedigenden, Existenz vorziehe. Einen solchen Lebensstil verbiete sein neuer Imperativ jedoch, da es nach ihm zwar denkbar sei sein eigenes Leben zu erfüllen, jedoch nicht erlaubt sei dabei die Existenz künftiger Generationen zu gefährden.
    Die Frage danach wieso man als rational denkender Mensch eine Verpflichtung gegenüber nicht existenter künftiger Lebewesen hat lässt Hans Jonas unbeantwortet, deutet jedoch darauf hin, dass eine Antwort auf diese Frage möglicherweise nur in der Religion zu finden sei.



    2. Update:


    Aufgabe 1b):
    Im zweiten Absatz des zu Grunde liegenden Textes stellt Autor Hans Jonas die These auf, dass ein der Neuzeit angepasster kategorischer Imperativ besagen müsse, dass sich menschliches Handeln danach ausrichten solle die fortwährende Existenz der eigenen Rasse nicht zu gefährden. Er begründet diese Maxime darin, dass ein Mensch, der eine kurze und dafür erfüllte Existenz der Menschheit einem Fortbestand dergleichen vorzieht, laut Kants kategorischem Imperativ in dessen Sinn handle. Jonas ist jedoch davon überzeugt, dass eine solche Ausrichtung nicht als allgemeine Maxime Gültigkeit haben sollte.
    Ich stimme weitgehend mit den Ansichten des Autors Hans Jonas bezüglich Kants Maßstab für menschliches Verhalten überein. Ich denke, dass die Menschheit, und das schließt jedes einzelne Individuum mit ein, solange eine Verantwortung gegenüber künftigen Generationen für eine lebenswerte Umgebung hat wie der Fortbestand der Menschheit absehbar ist. Im Gegensatz zu Jonas neuem Imperativ deckt Kants Handlungsmaxime diesen Gedanken nicht mit ab. Meiner Meinung nach muss man Hans Jonas Handlungsmaßstab in der Praxis jedoch dahingehend abgrenzen, dass die Lebensqualität der lebenden Erdbevölkerung unter der Einhaltung des Imperatives nicht leiden darf. Würde die Einhaltung zu einem nicht lebenswerten Dasein für präsente und / oder künftige Generationen führen sollte man sich über eine Nichteinhaltung derer Gedanken machen.



    3. Update:


    Aufgabe 1c):
    Hans Jonas schreibt, dass durch Kants kategorischen Imperativ nicht gesagt sei, dass das Glück gegenwärtiger und nächstfolgender Generationen nicht mit dem Unglück oder gar der Nichtexistenz späterer Generationen erkauft werden dürfe (vgl. Zeile 15-18).
    Mit dem letzten Satz des ersten Abschnittes behauptet der Autor jedoch, dass diese Erweiterung der Handlungsmaxime nach Kant einem Gebot entspreche, welches einen viel höheren Stellenwert beanspruche und „letztlich nur metaphysisch zu begründen“ (Z.21f.) sei. Damit sagt Jonas aus, dass die Frage nach der Sicherung des eigenen Fortbestandes eine metaphysische Frage, also eine Frage der Grundprinzipien der Menschen, sei.



    4. Update:


    Aufgabe 2):
    Laut Max Weber gibt es zwei grundsätzlich voneinander zu unterscheidende Auffassungen von Ethik. Das sei zum einen die Gesinnungs- und zum anderen die Verantwortungsethik.
    Diese Auslegungen von Ethik lassen sich darin unterscheiden, dass im Vordergrund der Gesinnungsethik die Richtigkeit der Handlung an sich steht, während den Schwerpunkt der Verantwortungsethik die Richtigkeit der Folgen des Handelns ausmacht.
    Der christliche Gesinnungsethiker ist der Ansicht, dass man in jedem Fall im Sinne Gottes handeln muss und, dass die Folgen seines Handelns entweder auf die Welt „wie sie eben ist“, die Dummheit der Menschen oder auf Gottes Wille zurückzuführen sind. Überzeugte Gesinnungsethiker schrecken auch nicht davor zurück aus ihrer Überzeugung heraus zu handeln, wenn ihnen bewusst ist, dass ihr Handeln negative Folgen, womöglich sogar für die eigene Person oder Rasse, nach sich zieht. Die einzige Verantwortung die ein Gesinnungsethiker zu erfüllen hat ist, dass der Kampf für die gerechte Sache nie aufhört, beispielsweise Proteste gegen Ungerechtigkeit.
    Der Verantwortungsethiker hingegen entscheidet nach den absehbaren Folgen einer Handlung. Er entscheidet sich für das Tun dessen Folgen ihm richtig erscheinen. Anhänger der Verantwortungsethik sind sich bewusst, dass sie für die Folgen ihres Handelns aufzukommen haben. Sie dürfen nicht mit der Vollkommenheit der Menschen rechnen, müssen stattdessen sogar derer Fehler einkalkulieren.
    Gemein haben beide ethischen Ansichtsweisen, dass gegebenenfalls gefährliche oder sittlich bedenkliche Nebenfolgen hingenommen werden, wenn die Entscheidung richtig scheint. Auch kann keine der beiden Auffassungen eine Maxime dafür setzen, welcher Zweck welche Mittel rechtfertigt.
    Als Beispiel für Gesinnungsethik im Kontrast zur Verantwortungsethik lässt sich der zweite Weltkrieg anbringen. Ein überzeugter Gesinnungsethiker würde niemals Flüchtlinge in seinem Haus verstecken, da dies gegen das Gesetz verstieße, was er nicht billigen kann. Der Verantwortungsethiker hingegen sieht, dass er die Flüchtlinge verstecken muss, da sie als Folge im schlimmsten Fall ermordet werden würden, wenn er es nicht täte.



    5. Update:


    Aufgabe 3b):
    Das von Lawrence Kohlberg geschilderte „Frau-Dr.-Paul-Dilemma“, in dem sich eine Ärztin für oder gegen eine ungesetzliche Handlung zugunsten eines Patienten entscheiden muss, spricht verschiedene ethische Grundpositionen an.
    Zunächst stellt sich Frau-Dr.-Paul die Frage, ob sie gegen das Gesetz handeln kann, da ihr zweifelsfrei bewusst ist, dass ihre Handlung rechtlich gesehen illegal ist, wenn sie sich für eine Hauttransplantation entscheidet. Des weiteren würde sie im Fall einer Operation gegen ihren eigenen Glauben handeln, da sie grundsätzlich gegen Organentnahmen eingestellt ist. Als drittes ethisches Grundproblem steht Frau-Dr.-Paul vor der Frage, ob sie sich für oder gegen ihr eigenes Wohl entscheiden soll, da eventuell ihr Job als Ärztin bei Nichteinhaltung einer Anordnung durch ihren Chef gefährdet ist.



    6. Update:


    Aufgabe 3c):
    Abschließend zum „Frau-Dr.-Paul-Dilemma“ wird die Frage gestellt, was der Leser für das richtige Handeln an Frau-Dr.-Pauls Stelle hält.
    Vorweg sei gesagt, dass ich keine eindeutige Stellung zur Problematik vertrete. Wäre ich jedoch in Frau-Dr.-Pauls Situation würde ich mich wahrscheinlich für eine Transplantation von Haut, zugunsten des Patienten, entscheiden.
    Dafür spricht, dass der Organempfänger ohne die sofortige Operation im schlimmsten Fall sterben könnte, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit jedoch wenigstens für den Rest seines Lebens entstellt wäre, sollte Frau-Dr.-Paul sich gegen die Transplantation entscheiden. Meiner persönlichen Ansicht nach ist das Leben eines Menschen eines der höchsten, wenn nicht sogar das höchste, Gut, das es zu sichern gilt. Auch wenn das Leben des Patienten nicht gefährdet sein sollte kann Frau Paul ihm akutes und / oder späteres Leiden durch Entstellung ersparen, wenn sie ihn operiert. In diesem Sinne ist unter dem Begriff „leiden“ auch zu verstehen, dass das Opfer ohne fremde Haut möglicherweise nie wieder einen Beruf ausüben kann oder einen Lebenspartner findet. Zwar ist der eigene Glaube ein nicht zu unterschätzender Faktor im Leben eines Individuums, sollte jedoch nach meiner Auffassung kein Hindernis sein, wenn es gilt ein Menschenleben zu retten. Ich denke sogar, dass es egoistisch wäre, aufgrund einer nicht möglichen Vereinbarung mit sich selbst, einen Menschen sterben zu lassen. Abgesehen von der eigenen Überzeugung ist allerdings auch zu bedenken, dass Frau Paul sich durch Ausführung der Anordnung erpressbar macht, da ihr ansonsten eventuell eine Kündigung droht. Es stellt sich die Frage, ob ein eigenständiges Denken und daraus resultierendes Handeln oder die Ausübung von Befehlen höher gestellt ist. Ein weiterer Aspekt gegen die Entnahme der nicht außer Acht zu lassen ist ist die Gesetzesübertretung, die Frau-Dr.-Paul mit einer Entnahme von Haut begehen würde, da der Verstorbene keine Möglichkeit hatte sich selbst für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass es nie zu einer Anzeige gegen die Ärztin käme, jedoch würde ich persönlich mich nach der Operation der Familie der/s Angehörigen stellen, erklären wie es zu der Transplantation kam und sie entscheiden lassen ob sie eine Anzeige erheben möchten. Sollte es keine Angehörigen geben würde ich mich selbst anzeigen, allein schon um mein Gewissen zu bereinigen.
    Abschließend sei auch der Zeitdruck der beschriebenen Situation nicht außer Acht gelassen, der eine schnelle Entscheidung der Ärztin fordert. Alles in allem würde ich mich mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine Nottransplantation entscheiden.



    7. Update:


    Soooo, damit bin ich fertig ... (endlich) :-!


    Würde mich dennoch bis in die späten Abendstunden hinein über Korrekturvorschläge jeglicher Art sehr freuen!
    Und wer weiß, vielleicht müssen wir das gute Stück ja doch morgen noch nicht abgeben, weil es zu viele nicht haben oder sowas. Bei uns an der Schule ist sowas nie verlässlich ... ;)


    Liebe Grüße,
    Sarasate