Darf der das?

  • LOOOOOOL


    ich bin auch ein verfechter der These "Jeden Morgen wachen allein in Deutschland 5 Millionen Idioten auf. Es genügt, jeden Tag 3 davon zu finden und ihnen etwas zu verkaufen"


    also rechtlich dürfte das kein Problem sein, solange es aus seiner Feder stammt. Du kannst auch ein selbstgeschriebenes Gedicht versteigern, wenn dir danach ist und sich jemand findet, der es haben will.


    interessant ist natürlich der Punkt mit der "persönlichen" Begründung. Wäre zu klären, ob "persönlich" im Sinne von "es ist meine Meinung" oder im Sinne von "ich habe es selbst, mit eigenen Wprten verfasst" gemeint ist.


    im ersteren Fall ist es keine Sache, wenn du eine gekaufte Begründung verschickst. Es kann ja deine Meinung sein.
    im zweiteren Falle... naja..


    im Netz (auch bei uns) werden genügend Vorlagen angeboten, die von den offiziellen Stellen auch akzeptiert werden.
    Heutzutage wird kein antragsteller mehr einer eingehenden Prüfung unterzogen, ob er es auch wirklich wirklich ernst meint... (afaik)


    von daher:
    wenn du zu viel Geld hast - schlag zu
    wenn du auch nur 2h Zeit hast - lad eine Vorlage aus dem Netz und veränder sie.


    btw: armutszeugnis von dem Typen da bei ebay...
    3 Seiten mit 1,5fachen Zeilenabstand Schriftgröße 12 und er hat mehrere Nachmittage gebraucht...
    sowas klimpert man in 4h runter (mit Recherche!)


    Matthias