|
hallo,
aus dem Grundwehrdienst (GWD) kommst du vor ablauf der 9 Monate natürlich nicht so ohne weiteres (nur mit Antrag auf KDV) raus.
bist du noch im GWD und dein FWD wird bald beginnen, kannst du deinen Antrag - sofern noch nicht genehmigt - natürlich zurückziehen.
bist du bereits FWDLer, kannst du einen Antrag auf Verkürzung stellen. Hierbei hilft auch ein Blick ins WpflG. Dort z.B. §6b
fazit: wenn du einen triftigen Grund hast, oder die Bw einen ... dann kannst du auch deinen FWD verkürzen. auf Antrag.
viel spaß
(wende dich doch einfach an deinen Spieß oder die Personalabteilung deines Standortes...)
__________________
Ich war ein störrischer Esel, fortzulaufen, nur weil sie einmal nein gesagt hatte. Und ich war ein stolzer Narr, nicht umzukehren. O. Henry
|