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die korrekte Antwort auf deine erste Frage ist: nein
Nur wenn der Verteidigungsfall (was nicht gleichzusetzen ist mit: "Krieg" ausgerufen wird, können ehemalige Grundwehrdienstleistende gemäß ihrer Ausbildung unter gewissen Umständen einberufen werden. Dabei gelten bestimmte Altersbeschränkungen.
wozu die Grundausbildung da ist?
um eine grundlegende militärische Ausbildung zu absolvieren. Dabei stehen nicht nur der Umgang mit der Waffe, sondern auch Taktik, Bewegung, Orientierung im Gelände, Versorgung von Verletzten etc auf dem Plan.
Wer den Dienst aus der Waffe aus Gewissensgründen verweigern will, sollte das machen. Wer einfach nur keinen Bock auf Bund hat - dem entgeht was ^^
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Ich war ein störrischer Esel, fortzulaufen, nur weil sie einmal nein gesagt hatte. Und ich war ein stolzer Narr, nicht umzukehren. O. Henry
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