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Bei mir in der Einheit hat jemand sowas gemacht.
Dein Freund kann sofort einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen. Allerdings kann es etwas dauern (z.B. 1-2 Monate, vielleicht heutzutage schon schneller) bis das entschieden ist. Das allerwichtigste ist aber dabei, dass er sofort den Dienst an der Waffe verweigert. Also zum Kompaniechef geht, sagen das er einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellt und den Dienst an der Waffe verweigert. Das muss er natürlich begründen. Das beste ist wohl dabei, dass er zum erstenmal eine Waffe in der Hand hält und er sich nicht mehr vorstellen kann das damit Menschen getötet werden, etc. pp. Also den ganzen "üblichen Schmarn". (Eigentlich auch das, was man in den KVA schreibt, nochmal zum Kompaniechef sagen. Er (oder noch höher)muss entscheiden, ob er ihn vonm Dienst an der Waffe entbindet, solange der Antrag läuft). Muss aber natürlich glaubhaft klingen.
Wenn der Kompaniechef das akzeptiert (wenn nicht, dann mit Nachdruck verweigern - viel diskutieren sollte helfen), dann wird die Folge sein, dass er erstmal so weiter machen muss wie bisher, nur alle Übungen ohne Waffe. Ansonsten bleibt alles gleich. Allerdings kann es passieren, dass natürlich einige Ausbilder nicht gerade höflicher werden.
Den Dienst muss man solange weitermachen, bis über den Antrag entschieden ist. Sofort nach Hause fahren ist also nicht, soviel ich weiß.
Stellt man nur den Antrag, verweigert aber nicht den Dienst an der Waffe, hat man spätestens vor der Kommission, vor der man sich erklären muss, ein Begründungsproblem.
Einfach zu sagen, die Ausbildung ist zu schwer, das Leben dort ist scheiße oder die Leute sind unhöflich reicht natürlich nicht.
(Im Internet gibt es ja genug Tipps für einen KVA)
Ich war 2001/2002 beim Bund und hatte da noch 2 Monate Grundausbildung. Der betreffende Kamerad hatte zum Beginn (glaube nach ca. 1 Woche) den Antrag gestellt und der wurde kurz vor Ablauf der 2 Monate positiv entschieden. Solange musste er die ganze Ausbildung mitmachen, also auch Biwak, Marsch etc. nur eben alles ohne Waffe.
Einen Schönheitsfehler hat das ganze: Wird der Antrag negativ entschieden, kann es sein, dass dein Freund die Grundausbildung nochmal machen muss, da sie wohl ohne Waffenausbildung nicht als abgeschlossen gilt. Sowas hatte ich damals gehört. Ob das stimmt und wie das jetzt aussieht weiß ich aber nicht.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.
PS: Die Grundausbildung ist das härteste, danach sollte es eigentlich einfacher sein. Das man die ersten 2 Wochen nicht nach Hause kommt, ist oft so. Danach aber fast jedes Wochenende, außer es ist Wachdienst oder Übung. Ist die Grundausbildung vorbei, kann man sehr oft auch jeden Tag zu Hause schlafen, wenn man in der Nähe wohnt. (Ich war auf einer 6-Mann-Stube fast 7 Monate alleine, weil der Rest jeden Tag zu Hause gepennt hat.)
Daher sollte sich dein Freund es genau überlegen, ob er gute Gründe hat, oder ob es einfach nur die Bequemlichkeit ist.
Hat er berechtigte (Gewissens)Gründe, ist natürlich ein Antrag zu empfehlen.
__________________ Interstar
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