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Hausaufgaben / Referate - Forum => abi-pur.de » Nach der Schule » Zivildienst » Abbruch des Wehrdienstes?

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digger
Grünschnabel


Juli 1985 (25)

Dabei seit: Juli 2006
Herkunft: Ulm
Beiträge: 2


digger ist offline
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  Abbruch des Wehrdienstes?

Hallo, ich schreibe hier für meinen Freund, der seit 4 Tagen beim Bund ist und die Sache gar nicht gut findet! Irgendwie hatte er es wohl verpaßt, einen Antrag auf Zivildienst zu stellen, weil er auch dachte, daß er zu den 50 % gehören wird, die nicht eingezogen werden!
Er ist nun total unglücklich und möchte so schnell, wei möglich raus! Leider kann er hier seine Probleme nicht selbst posten, da er in den nächsten 2 Wochen nicht nach Hause darf! Deshalb übernehme ich das für ihn!
Meine Frage: War jemand von euch schon einmal in einer ähnlichen Situation, bzw. gibt es eine Möglichkeit, den KVA jetzt noch zu stellen?
Vielen Dank für eure Tipps!
Digger

07.07.2006, 10:56 Profil von digger Füge digger deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an digger senden
Interstar
Moderator



Oktober 1981 (28)

Dabei seit: März 2003
Herkunft: momentan Dresden
Beiträge: 1269


Interstar ist offline
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Bei mir in der Einheit hat jemand sowas gemacht.
Dein Freund kann sofort einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen. Allerdings kann es etwas dauern (z.B. 1-2 Monate, vielleicht heutzutage schon schneller) bis das entschieden ist. Das allerwichtigste ist aber dabei, dass er sofort den Dienst an der Waffe verweigert. Also zum Kompaniechef geht, sagen das er einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellt und den Dienst an der Waffe verweigert. Das muss er natürlich begründen. Das beste ist wohl dabei, dass er zum erstenmal eine Waffe in der Hand hält und er sich nicht mehr vorstellen kann das damit Menschen getötet werden, etc. pp. Also den ganzen "üblichen Schmarn". (Eigentlich auch das, was man in den KVA schreibt, nochmal zum Kompaniechef sagen. Er (oder noch höher)muss entscheiden, ob er ihn vonm Dienst an der Waffe entbindet, solange der Antrag läuft). Muss aber natürlich glaubhaft klingen.

Wenn der Kompaniechef das akzeptiert (wenn nicht, dann mit Nachdruck verweigern - viel diskutieren sollte helfen), dann wird die Folge sein, dass er erstmal so weiter machen muss wie bisher, nur alle Übungen ohne Waffe. Ansonsten bleibt alles gleich. Allerdings kann es passieren, dass natürlich einige Ausbilder nicht gerade höflicher werden.

Den Dienst muss man solange weitermachen, bis über den Antrag entschieden ist. Sofort nach Hause fahren ist also nicht, soviel ich weiß.

Stellt man nur den Antrag, verweigert aber nicht den Dienst an der Waffe, hat man spätestens vor der Kommission, vor der man sich erklären muss, ein Begründungsproblem.

Einfach zu sagen, die Ausbildung ist zu schwer, das Leben dort ist scheiße oder die Leute sind unhöflich reicht natürlich nicht.
(Im Internet gibt es ja genug Tipps für einen KVA)

Ich war 2001/2002 beim Bund und hatte da noch 2 Monate Grundausbildung. Der betreffende Kamerad hatte zum Beginn (glaube nach ca. 1 Woche) den Antrag gestellt und der wurde kurz vor Ablauf der 2 Monate positiv entschieden. Solange musste er die ganze Ausbildung mitmachen, also auch Biwak, Marsch etc. nur eben alles ohne Waffe.

Einen Schönheitsfehler hat das ganze: Wird der Antrag negativ entschieden, kann es sein, dass dein Freund die Grundausbildung nochmal machen muss, da sie wohl ohne Waffenausbildung nicht als abgeschlossen gilt. Sowas hatte ich damals gehört. Ob das stimmt und wie das jetzt aussieht weiß ich aber nicht.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

PS: Die Grundausbildung ist das härteste, danach sollte es eigentlich einfacher sein. Das man die ersten 2 Wochen nicht nach Hause kommt, ist oft so. Danach aber fast jedes Wochenende, außer es ist Wachdienst oder Übung. Ist die Grundausbildung vorbei, kann man sehr oft auch jeden Tag zu Hause schlafen, wenn man in der Nähe wohnt. (Ich war auf einer 6-Mann-Stube fast 7 Monate alleine, weil der Rest jeden Tag zu Hause gepennt hat.)

Daher sollte sich dein Freund es genau überlegen, ob er gute Gründe hat, oder ob es einfach nur die Bequemlichkeit ist.
Hat er berechtigte (Gewissens)Gründe, ist natürlich ein Antrag zu empfehlen.

__________________
Interstar

Hinweise zu den Formeln im Forum

Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert,zu letzt von Interstar am 08.07.2006, 14:53 Uhr.
08.07.2006, 14:47 Profil von Interstar Füge Interstar deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an Interstar senden Füge Interstar in deine Contact-Liste ein AIM Screenname: interstar2001
digger
Grünschnabel


Juli 1985 (25)

Dabei seit: Juli 2006
Herkunft: Ulm
Beiträge: 2


digger ist offline
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Vielen Dank für deine ausfürlichen Erläuterungen! Sie werden sicher sehr hilfreich für meinen Freund sein!
Tausend Dank!
Digger

08.07.2006, 21:03 Profil von digger Füge digger deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an digger senden
Matthias
Moderator



April 1984 (26)

Dabei seit: Mai 2001
Herkunft: ausm Krankenhaus mitgenommen
Beiträge: 821


Matthias ist offline
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alles was Interstar geschrieben hat, ist grundsätzlich richtig.
Soweit ich weiß, besteht sogar die Pflicht zur Aufklärung seitens der Bundeswehr. Sprich: die müssen am Anfang klar sagen, dass man JETZT (am Anfang) noch Antrag stellen kann und sollte, wenn man merkt, dass Waffe doch nich so toll ist


Zitat:
Original von Interstar

Ich war 2001/2002 beim Bund und hatte da noch 2 Monate Grundausbildung. Der betreffende Kamerad hatte zum Beginn (glaube nach ca. 1 Woche) den Antrag gestellt und der wurde kurz vor Ablauf der 2 Monate positiv entschieden. Solange musste er die ganze Ausbildung mitmachen, also auch Biwak, Marsch etc. nur eben alles ohne Waffe.



ja mei...
auch da kommt man drum rum. In solchen Fällen gilt: der Sanitätsdienst ist dein bester freund und helfer. aber aufgepasst: die erkennen spinner und drückeberger. musst also schon tatsächlich unglaubliche knieschmerzen oder so haben...


Zitat:
Original von Interstar

Einen Schönheitsfehler hat das ganze: Wird der Antrag negativ entschieden, kann es sein, dass dein Freund die Grundausbildung nochmal machen muss, da sie wohl ohne Waffenausbildung nicht als abgeschlossen gilt. Sowas hatte ich damals gehört. Ob das stimmt und wie das jetzt aussieht weiß ich aber nicht.



die wahrscheinlichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird, ist doch seeeehr gering...
und das mit der nicht abgeschlossenen Ausbildung...
Ich tendiere stark zu: "Gerücht"
Ich selbst habe in meinem 10-Monatigen Grundwehrdienst keinen einzigen Schuss abgefeuert und mein dämliches Schießbuch war so blütenrein wie am Anfang.
Hab nicht ein einziges Biwak mitgemacht, diese dämliche "abschlussprüfung" der grundausbildung auch nicht...
Dennoch bin ich "befördert" worden (pflichtbeförderungen halt) und in meiner Akte stand: AGA erfolgreich absolviert.

sollte der Antrag dennoch abgelehnt werden:
Umgehend (!) um eine versetzung in einen nicht-waffentragenden Truppenteil bemühen. Verwaltung, Bundeswehrkrankenhaus etc.

Zitat:
Original von Interstar
Daher sollte sich dein Freund es genau überlegen, ob er gute Gründe hat, oder ob es einfach nur die Bequemlichkeit ist.
Hat er berechtigte (Gewissens)Gründe, ist natürlich ein Antrag zu empfehlen.


Grundausbilung geht heute 6 Wochen, es ist Sommer und danach ist erstmal ruhe. Ich plädiere dafür, dass sich jeder um eine geeignete Verwendung bemühen sollte. Dann macht das leben auch spaß. und wenn dein freund am arsch der welt sitzt: versetzung beantragen. Kann man machen, sagt einem nur keiner
Außerdem bietet Bundeswehr Weiterbildungsmöglichkeiten für jeden. Kostenlos und ganz viele verschiedene Kurse. Weiterbildung = zusätzlicher Urlaub. Alles in allem kommt man so auf knappe 6 Wochen weniger dienstzeit. bei vollem hungerlohn

PS: zu hause schlafen bringt den nachteil, dass die Entfernungspauschale entfällt. und im verhältnis zum Grundsold ist die nicht unerheblich. bei versetzungsanträgen ist es auch hilfreich, mal zu schauen, was im umkreis von 120km vom wohnort fix zu erreichen ist
Zugfahrten sind immer noch kostenlos. Wenn zu meiner Zeit die Bahnstrecke zwischen wohnort und Dienstort schon ausgebaut gewesen wäre, hätte ich auch zu hause schlafen können. trotz entfernung. heute sind das 90min von tür zu tor. und antreten war immer um 8 ... hmm...

ja also ich wünsch deinem freund viel Erfolg bei der Verweigerung. Die chancen sind sogar sehr gut, dass er den Antrag durchbringt. denn nichts ist glaubwürdiger, als den dienst an der waffe zu verweigern, wenn man erstmal so ein mordinstrument in den händen gehabt hat.

__________________

Ich war ein störrischer Esel, fortzulaufen, nur weil sie einmal nein gesagt hatte.
Und ich war ein stolzer Narr, nicht umzukehren.
O. Henry

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert,zu letzt von Matthias am 09.07.2006, 13:25 Uhr.
09.07.2006, 13:17 Profil von Matthias Füge Matthias deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an Matthias senden Füge Matthias in deine Contact-Liste ein
Pyrmonter
Grünschnabel


Juli 1991 (19)

Dabei seit: Juni 2010
Herkunft:
Beiträge: 1


Pyrmonter ist offline
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bei mir damals hat das auch einer gemacht, dem ist erst nach 2 monaten eingefallen, das er pazifist war und mit waffen nichts am hut haben will. und den haben sie auch irgendwie entlassen.

__________________
Mein Referat über die Operation Medusa United Media GmbH

21.06.2010, 17:26 Profil von Pyrmonter Füge Pyrmonter deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an Pyrmonter senden
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