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Hausaufgaben / Referate - Forum => abi-pur.de » Nach der Schule » Zivildienst » Muss ich noch Zivildienst machen?

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naeko
Grünschnabel


Juni 1982 (28)

Dabei seit: Februar 2006
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naeko ist offline
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  Muss ich noch Zivildienst machen?

Hallo,
ich habe folgende Situation:

- werde in diesem Jahr 24.
- bin Kriegsdienstverweigerer und müsste eigentlich Zivildienst machen. Wurde freigestellt, weil ich mich zu dem Zeitpunkt im Studium befand.
- habe jedes Semester eine Studentenbescheinigung ans Zivilamt geschickt. In einem Monat endet mein Studium.

Muss ich da noch Zivildienst machen oder erübrigt sich das aufgrund des Alters, etc....?
Hat jemand dazu ne Info bzw. Links
Vielen Dank!

05.02.2006, 14:39 Profil von naeko Füge naeko deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an naeko senden
oe-floppy
Moderator



Juni 1981 (29)

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Als ich noch Zivi war, konnte man bis zum 28. Lebensjahr gezogen werden. Außer man hatte inzwischen eine Frau mit Kind. Da wirst du dich wohl kaum dagegen wehren können.

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05.02.2006, 17:02 Profil von oe-floppy Füge oe-floppy deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an oe-floppy senden Füge oe-floppy in deine Contact-Liste ein
Michael
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Oktober 1980 (29)

Dabei seit: April 2001
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Michael ist offline
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hättest du nicht verweigert, wären deine chancen ohne staatsdienst davon zukommen, erheblich größer. zum bund müssen schon lange nicht mehr alle - die plätze reichen einfach nicht aus. beim zivildienst schauts anders aus, arbeit gibts genug...

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05.02.2006, 17:23 Profil von Michael Füge Michael deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an Michael senden Homepage von Michael Füge Michael in deine Contact-Liste ein
naeko
Grünschnabel


Juni 1982 (28)

Dabei seit: Februar 2006
Herkunft:
Beiträge: 4


naeko ist offline
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ok.alles klar.
und wenn ich direkt nach dem Studium eine Arbeit bekomme, können die mich dann einfach aus einem bestehendem Arbeitsverhältnis herausnehmen oder wie siehts da aus?

05.02.2006, 17:45 Profil von naeko Füge naeko deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an naeko senden
Cepheiden
Administrator



Dezember 1980 (29)

Dabei seit: Mai 2001
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Beiträge: 2675


Cepheiden ist offline
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Ich weiss nicht wie das heutzutage ist und evtl Sonderegelungen existieren. Zu meiner zeit war sowas in einzelfällen wohl möglich, aber doch eher eine seltene Ausnahme. Und selbst wenn, bis 27 kannst du immer noch "eingezogen" werden.

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Cepheiden

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05.02.2006, 17:58 Profil von Cepheiden Füge Cepheiden deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an Cepheiden senden Füge Cepheiden in deine Contact-Liste ein AIM Screenname: CepheidenX
Matthias
Moderator



April 1984 (26)

Dabei seit: Mai 2001
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Matthias ist offline
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nunja - du könntest ja auch einen Doktor ans Hochschulstudium anhängen. idealerweise mit einem (Teil- )Stipendium. da können sie dich afaik auch nicht einfach rausnehmen

oder du widerrufst deine Kriegsdienstverweigerung, weil dir nach gegenwärtiger politischer lage einfach bewusst geworden ist, wie dringend dein Vaterland einen gestandenen Mann an der Waffe benötigt, und wie unsinnig eine arbeit im Altenheim wäre
vielleicht kommst du so drum rum. wenn du aber pech hast, landest du bei der Truppe... bei einem gaaaaanz üblen Teil.

tja, ansonsten siehts da nicht so rosig aus, mit völlig drum herum kommen.
du könntest vermutlich den riskanten weg gehen, und auf totalverweigerung machen. jede Antwort im Briefwechsel wird maximal herausgezögert, Krankschreibungen, Auslandsaufenthalt, Anwalt etc - man ist schneller 28 als man denkt

am besten wäre natürlich ein Job im Ausland unmittelbar nach Ende des Studiums. Erfahrungsgemäß mahlen die Mühlen der Bürokratie langsam - schick nach ende des Studiums einfach keine Bescheinigungen mehr. und lass auch sonst nichts von dir hören. musst denen ja nicht auf die NAse binden, dass du Vogelfrei bist... hat die Post eben geschlampt und den Brief sonstwohin geschickt

du kannst aber den zivi vielleicht auch als "weiterbildung" nutzen. gibt bestimmt einige stellen, die deiner studienrichtung entgegenkommen...

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Ich war ein störrischer Esel, fortzulaufen, nur weil sie einmal nein gesagt hatte.
Und ich war ein stolzer Narr, nicht umzukehren.
O. Henry

05.02.2006, 22:59 Profil von Matthias Füge Matthias deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an Matthias senden Füge Matthias in deine Contact-Liste ein
naeko
Grünschnabel


Juni 1982 (28)

Dabei seit: Februar 2006
Herkunft:
Beiträge: 4


naeko ist offline
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wow.....soviele Tipps
hat da etwa jemand schon viel Erfahrung gesammelt?

05.02.2006, 23:52 Profil von naeko Füge naeko deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an naeko senden
Matthias
Moderator



April 1984 (26)

Dabei seit: Mai 2001
Herkunft: ausm Krankenhaus mitgenommen
Beiträge: 821


Matthias ist offline
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ich persönlich nicht. aber so grundlegende Dinge lernt man einfach

ich meine zu wissen, dass sie dich nicht aus einem ausbildungsverhältnis herausholen können. zumindest nicht aus dem ersten. wenn du einen Doktor anhängst, ist das klar ein Ausbildungsverhältnis... allerdings ein weiterführendes, wenn mich nicht alles täuscht. und hier setzt die sache mit dem Stipendium ein. wenn du dem ziviamt klar machen kannst, dass du dieses Stipendium nur aufgrund deiner Leistungen, deiner Fachrichtung und der Tatsache, dass du _jetzt_ den Doktor machen willst, bekommen hast.... könnte das tatsächlich was werden. das sind ja auch keine unmenschen da...

und verweigerung zurückziehen - ich weiß natürlich nicht, ob das geht und wennja, obs erfolg haben könnte. Aber Michi hat schon recht - Truppenplätze sind nicht gerade üppig vorhanden. Standortschließungen überall...
klingt jetzt voll klischee-haft - aber im nachhinein betrachtet würde ich mich wieder entscheiden, zum bund zu gehen

und: es sind ja auch nur noch 9 Monate...


also wärmstens ans Herz gelegt sei dir wirklich die Verschleppung des Vorgangs der Rückmeldungen. das erste Schreiben kannste getrost wegwerfen... und naja - das 2. Schreiben würde ich mit ... uhm... einer kreativen Ausschmückung der tatsächlichen Umstände versehen.
vielleicht fährst du ja 2 Wochen in den Urlaub - daraus können auf dem Papier schnell 12 Wochen Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme werden *hüstel*

Umzug ist auch immer sehr schön - offiziell sollst du natürlich melden, wenn du umziehst... aber naja. wenn du dich in deiner neuen Stadt nicht anmeldest - musst dich in deiner alten Stadt auch nicht abmelden. Problematisch dürfte es da aber werden, wenn du in der neuen Stadt einen Job anfängst


also so gesehen hast du ein Problem, wenn du nicht zivi machen willst...

http://www.zivildienst.zivilist.com/alternat.htm

ich weiß ja nicht, was du studierst - aber für mich wäre z.B. Entwicklungshilfe als Ersatz möglich gewesen, das ich mir sogar als Studiumsbezogenes Pflichtpraktikum hätte anrechnen lassen können...

oder sonst eben auf Totalverweigerung setzen.


wie dem auch sei - viel Erfolg und Glück

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06.02.2006, 11:32 Profil von Matthias Füge Matthias deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an Matthias senden Füge Matthias in deine Contact-Liste ein
Cepheiden
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Dezember 1980 (29)

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Also die Verweigerung kann man zurückziehen. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass man nicht ein paar monate später wieder einen Verweigerungsantrag stellen kann. Der würde zu 100 % abgelehnt werden. Wir haten so einen Typen bei uns in der Kompanie. Ist aber toll für Leute die gern unbeliebt sind. Die Offiziere und Unteroffiziere sind förmlich begeistert bei so einer Entscheidung

Das mit dem Melden würd ich mir auch gut überlegen. Falsches oder ausbleibendes Melden ist in Deutschland zwar "nur" eine Ordnungswidrigkeit, bei vorsatz und überschreiten bestimmter Zeitgrenzen locken aber schnell ein paar hundert bis tauscend Euro Bußgeld

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Cepheiden

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06.02.2006, 12:37 Profil von Cepheiden Füge Cepheiden deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an Cepheiden senden Füge Cepheiden in deine Contact-Liste ein AIM Screenname: CepheidenX
Cepheiden
Administrator



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Cepheiden ist offline
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Ach noch was, was soll das ewige rumdrücken um den Wehr- bzw Zivildienst. Sicher es ist recht sinnfrei und man könnte schon was besseres machen, aber zig tausend Leute vor euch haben das auch machen müssen. Seit lieber froh, dass ihr nicht bei der NVA oder Russland dienen müsst.

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06.02.2006, 12:41 Profil von Cepheiden Füge Cepheiden deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an Cepheiden senden Füge Cepheiden in deine Contact-Liste ein AIM Screenname: CepheidenX
oe-floppy
Moderator



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Seit wann kann man die Verweigerung zurückziehen? Mir wurde gesagt, dass es nicht möglich ist.

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06.02.2006, 16:51 Profil von oe-floppy Füge oe-floppy deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an oe-floppy senden Füge oe-floppy in deine Contact-Liste ein
Matthias
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den Nachweis des _wissentlichen_ nicht-nachkommens von Meldepflichten müssen sie erstmal führen...
Theoretisch haben vermutlich 50% aller ehemals Grundwehrdienstleistenden eine Ordnungswidrigkeit begangen. denn ich glaube nicht, dass die MEhrheit ihrem zuständigen KWEA einen Umzug gemeldet haben...
denn dazu ist man eigentlich verpflichtet. Und das auch noch 2 Jahre nach beendigung des Wehrdienstes!



bei der deutschen Post kommen täglich ... weiß nicht, 0,1% aller Sendungen abhanden? und du hast bestimmt was ans ziviamt geschrieben... da bist du dir 100%ig sicher!
Und wenn das ziviamt einen Brief verschickt, der nicht als Einschreiben kommt...
und als Einschreiben kommen nur Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst und Wehrübungen. Nachfragen von denen nämlich nur als normale Briefpost. und wer weiß, in welchen Briefkasten das Postzustellfachpersonal den eingeworfen hat?

und für naeko steht vermutlich nicht die Entscheidung Wehr- oder Zivildienst zur Debatte - diese Entscheidung hat er schon vor mehr als 5 Jahren gefällt. Die Frage ist, ob er sich um diesen unsinnigen Staatsdienst drücken kann.
und legaler Weise kann er das nur, wenn er einen Anwalt einschaltet und seine Einberufung zum Zivildienst anfechtet.
oder eben schnell heiratet. idealerweise gleich mit nachwuchs

@oefloppy
klar kann man seine Verweigerung zurückziehen. Wenn du jetzt eben der Meinung bist, dass dein Vaterland jemanden an der Waffe dringender braucht als so einen Behinderten-Fahrdienst...

@cepheiden
das ist kein argument "das haben 1000e vor dir auch schon gemacht". Frauen dürfen zur Bundeswehr, Frauen dürfen ein freiwilliges soziales/ökol. Jahr machen.
Männer müssen zur Bundeswehr oder ersatzweise Zivildienst machen. für mich ist das klar eine benachteiligung für meine person. nur weil in meinem ausweis ein "männlich" steht, musste ich ein Jahr auf einen Studienplatz warten?
Und wenn ich mich im öffentlichen Dienst auf eine Stelle bewerbe, wieso wird mir dann eine Frau mit gleichen Qualifikationen vorgezogen???
irgendwas läuft doch hier falsch....
Bundeswehr und Zivildienst sind zeitverschwendung! in ihrer reinsten Form!

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O. Henry

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert,zu letzt von Matthias am 06.02.2006, 18:11 Uhr.
06.02.2006, 18:05 Profil von Matthias Füge Matthias deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an Matthias senden Füge Matthias in deine Contact-Liste ein
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@Matthias
Bei der Meldepflicht meinte ich nicht das KWEA sondern die entsprechenden Ämter in den jeweiligen Wohnorten.

War auch nur eine "was wäre wenn"-Bemerkung

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06.02.2006, 19:28 Profil von Cepheiden Füge Cepheiden deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an Cepheiden senden Füge Cepheiden in deine Contact-Liste ein AIM Screenname: CepheidenX
Matthias
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ja okay - einwohnermeldeämter sind da vielleicht etwas kritischer zu bewerten. immerhin steigt dir das bafög-amt ja auch aufs dach, wenn du umziehst und keinem was sagst

aber ich hab auch erst nach ... 3? 4? Jahren mal den Weg ins einwohnermeldeamt gefunden
so gesehen geht das schon irgendwie - solange man noch einen alten Wohnsitz hat, über den lohnsteuerkarte und so laufen

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06.02.2006, 20:14 Profil von Matthias Füge Matthias deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an Matthias senden Füge Matthias in deine Contact-Liste ein
naeko
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Juni 1982 (28)

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ok.....danke für so viele antworten.
was mich noch interessieren würde:
ich schließ gerade mein Studium ab und die Firma in der ich nebenbei arbeite will mich dann als Vollzeitkraft haben. Kann ich sorgenlos jetzt ein Arbeitsvertrag mit denen abschließen oder kommt in Paar Monaten Zivilamt und holt mich aus dem bestehendem Arbeitsverhältnis raus. Wie läuft es dann genau ab?

Ich würd gern bei der Firma arbeiten, in 9 Monaten weiß ich ja nicht ob ich noch den Job dort bekomme. Und wenn ich der Firma vom Zivildienst nichts erzähle ich dann "eingezogen" werde bin ich wohl bei der Firma unterdurch.

16.02.2006, 14:33 Profil von naeko Füge naeko deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an naeko senden
oe-floppy
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Wenn dich die Firma fragt, ob du deinen Zivi noch machen musst, wirst du wohl antworten müssen. Wenn nicht, hast du Glück. Allerdings hat das KWEA das Recht, dich aus einem Beschäftigungsverhältneis herauszunehmen, und dein Betrieb die Pflicht, dich danach wieder einzustellen.

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16.02.2006, 15:45 Profil von oe-floppy Füge oe-floppy deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an oe-floppy senden Füge oe-floppy in deine Contact-Liste ein
Interstar
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Zitat:
Wenn dich die Firma fragt, ob du deinen Zivi noch machen musst, wirst du wohl antworten müssen.
Genau, das ist das allerwichtigste. Beim Vorstellungsgespräch ehrlich zu sein, wenn sie danach fragen.

Wenn du in der Firma, die dich haben möchtest, einen guten Stand hast, sprich du vielleicht mit dem Chef, Personalchef oder einem Vorgesetzten gut auskommst, können sie dir auch ein Schreiben ausstellen, dass du unabkömmlich bist.
(Hast z.B. während du da gejobbt hast an wichtigen Projekten gearbeitet, die unbedingt fortgeführt werden müssen.)

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Interstar

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17.02.2006, 00:30 Profil von Interstar Füge Interstar deiner Freunde-Liste hinzu E-Mail an Interstar senden Füge Interstar in deine Contact-Liste ein AIM Screenname: interstar2001
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